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Ausländerwesen

Sie kennen Personen im Ausland?
Sie haben zum Beispiel Freunde im Ausland?
Oder Familie?
Und Sie möchten diese Personen nach Deutschland einladen?
Dann müssen Sie beachten:
Vielleicht brauchen diese Personen ein Visum.

Ein Visum ist eine Erlaubnis für eine Einreise nach Deutschland.
Personen aus manchen Ländern dürfen nur mit einem Visum nach Deutschland kommen.
Diese Personen müssen das Visum beantragen.
Dafür müssen die Personen zur Deutschen Botschaft in ihrem Land gehen.
Eine Botschaft ist die Vertretung von einem Land in einem anderen Land.
Das heißt:
Die Deutsche Botschaft vertritt Deutschland in einem anderen Land.
Und die Personen müssen eine Verpflichtungs-Erklärung von Ihnen abgeben.
In der Verpflichtungs-Erklärung steht:
Die Personen kommen nach Deutschland?
Dann bezahlen Sie alle Kosten für diese Personen in Deutschland.
Zum Beispiel:

  • Sie bezahlen die Miete für diese Personen.
  • Sie bezahlen das Essen für diese Personen.
  • Diese Person brauchen vielleicht einen Arzt in Deutschland.
  • Dann müssen Sie auch den Arzt bezahlen.

Sie müssen die Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben.
Dann können die Personen die Verpflichtungs-Erklärung bei der Deutschen Botschaft in ihrem Land abgeben.
Und dann können diese Personen ein Visum erhalten.

Sie haben Fragen zur Verpflichtungs-Erklärung?
Dann können Sie bei der Ausländer-Behörde in Aschaffenburg anrufen.
Die Ausländer-Behörde gehört zum Bürger-Amt Aschaffenburg.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 ‒ 330 14 88
Die Email-Adresse ist:
buergeramt@aschaffenburg.de