Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Bürgerservice, Leichte Sprache, Bauen

Inhalt

Bauen

Sie müssen einen amtlichen Lage-Plan einreichen.
In dem Lage-Plan ist Ihr geplantes Gebäude genau eingezeichnet.
Und auch die Größe von Ihrem geplanten Gebäude.
Auch das Grundstück um Ihr geplantes Gebäude herum ist genau eingezeichnet.
Und die Umgebung um das Grundstück herum.

Den Lage-Plan muss ein Vermessungs-Ingenieur für Sie machen.
Ein Vermessungs-Ingenieur ist ein Fachmann für das Vermessen von Grundstücken.
Für den Lageplan gibt es bestimmte Regeln:

  • Der Lageplan muss im Maßstab 1 : 1000 sein.
  • Der Lageplan darf höchstens 6 Monate alt sein.
  • Und das Staatliche Vermessungs-Amt muss den Lage-Plan beglaubigen.

Sie müssen auch einen Auszug aus dem Bebauungs-Plan von Aschaffenburg einreichen.
In dem Bebauungs-Plan können Sie sehen:
In diesen Gebieten in Aschaffenburg dürfen die Bürger bauen.
Und in diesen Gebieten in Aschaffenburg dürfen die Bürger nicht bauen.

Den Auszug aus dem Bebauungs-Plan müssen Sie beim Stadt-Planungs-Amt anfordern.
Fragen Sie beim Stadt-Planungs-Amt nach.
Die Adresse ist:
Stadt Aschaffenburg
Stadt-Planungs-Amt
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 12 56
Die E-Mail-Adresse ist:
stadtplanungsamt@aschaffenburg.de