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Inhalt

Fahrzeug·zulassung

Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft?
Ein Fahrzeug ist zum Beispiel:

  • Ein Auto.
  • Ein LKW.
  • Ein Motorrad.

Und das Fahrzeug ist nicht gebraucht?
Das heißt:
Das Fahrzeug war vorher noch nie zugelassen.
Und Sie möchten mit Ihrem neuen Fahrzeug fahren?
Dann brauchen Sie eine Zulassung für das Fahrzeug.

Die Zulassung müssen Sie beim Bürger-Service-Büro beantragen.
Dafür müssen Sie persönlich zum Bürger-Service-Büro gehen.
Die Adresse vom Bürger-Service-Büro ist:
Stadt Aschaffenburg
Bürger-Service-Büro
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg

Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Service-Büro sind:
Von 7:30 Uhr bis 13 Uhr.

  • Jeden Montag.
  • Und Mittwoch.
  • Und Freitag.

Und von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

  • Jeden Dienstag.

Und von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Jeden Donnerstag.

Es kann auch eine andere Person für Sie zum Bürger-Service-Büro gehen.
Dann müssen Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Eine Vollmacht ist ein Dokument.
In das Dokument schreiben Sie:
Diese Person darf Ihr Fahrzeug für Sie zulassen.

Sie haben eine Frage zur Zulassung?
Dann können Sie beim Bürger-Service-Büro anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de

Was brauchen Sie für die Zulassung?
Diese Dinge müssen Sie für die Zulassung mitbringen:
1.) Ihren gültigen Personal-Ausweis.
Oder Ihren gültigen Reise-Pass.

2.) Die elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Die Abkürzung ist: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer besteht aus 7 Zeichen.
Die eVB-Nummer steht auf Ihrer elektronischen Versicherungs-Bestätigung.
Die elektronische Versicherungs-Bestätigung ist ein Dokument.
In diesem Dokument steht zum Beispiel:
Ihr Fahrzeug ist versichert.
Das Dokument bekommen Sie von Ihrer Fahrzeug-Versicherung.

3.) Die EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung.
Die EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung ist ein Dokument.
Ein anderes Wort für EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung ist:
Certificate of Conformity.
In diesem Dokument steht zum Beispiel:
So groß müssen die Reifen für Ihr Fahrzeug sein.
Oder:
Diese Leuchten müssen in Ihrem Fahrzeug ein-gebaut sein.
Das Dokument bekommen Sie beim Kauf von Ihrem Fahrzeug.

4.) Den Fahrzeug-Brief.
Der Fahrzeug-Brief ist ein Dokument.
Ein anderes Wort für Fahrzeug-Brief ist:
Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
In diesem Dokument steht zum Beispiel:

  • Die Fahrzeug-Art.
  • Die Fahrzeug-Identifikations-Nummer.

Und das Dokument bestätigt:
Ihr Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen fahren.
Das Dokument bekommen Sie beim Kauf von Ihrem Fahrzeug.

5.) Eine Einzugs-Ermächtigung.
Sie müssen für Ihr Fahrzeug eine Steuer bezahlen.
Diese Steuer heißt: Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer müssen Sie an ein Haupt-Zoll-Amt bezahlen.
Ein Haupt-Zoll-Amt ist eine Behörde.
Ein Haupt-Zoll-Amt ist für verschiedene Steuern zuständig.
Die Einzugs-Ermächtigung ist ein Dokument.
Ein anderes Wort für Einzugs-Ermächtigung ist:
SEPA-Last-Schrift-Mandat.
Mit dem Dokument erlauben Sie:
Das Haupt-zoll-amt darf die Kfz-Steuer von Ihrem Geld-Konto ab-buchen.

Die Einzugs-Ermächtigung finden Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie können die Einzugs-Ermächtigung ausdrucken.
Dann können Sie die Einzugs-Ermächtigung von Hand ausfüllen.
Sie haben alle Dinge mitgebracht?
Dann kann Ihnen das Bürger-Service-Büro eine Zulassung geben.
Und dann bekommen Sie ein Kenn-Zeichen.
Das Kenn-Zeichen steht dann auf den Schildern vorne und hinten an Ihrem Fahrzeug.
Wunsch-Kenn-Zeichen
Sie können sich das Kenn-Zeichen für Ihr Fahrzeug selbst aussuchen.
Dafür reservieren Sie das Kenn-Zeichen zum Beispiel beim Bürger-Service-Büro.
Oder Sie reservieren das Kenn-Zeichen im Internet.
Dafür klicken Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.