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Inhalt

Personal-ausweise und Reise-pässe

Personal-ausweis

In Deutschland braucht jeder Bürger ein Ausweis-dokument.
Auf dem Ausweis-dokument steht:

  • Der Name von dem Bürger.
  • Und das Geburts-datum.
  • Und der Wohn-ort.

Ein Ausweis-dokument kann zum Beispiel sein:
Ein Personal·ausweis.
Auf dem Personal-ausweis ist ein Foto von dem Bürger.
Einen Personal-ausweis kann jeder Bürger beim Rathaus von seinem Wohn-ort
beantragen.

Sie möchten einen Personal-ausweis beantragen?
Oder Sie möchten den Verlust von Ihrem Personal-ausweis melden?
Oder Sie haben Fragen zum Personal-ausweis?
Dann können Sie zum Bürger-service-büro gehen.

Die Adresse vom Bürger-service-büro ist:
Stadt Aschaffenburg
Bürger·service·büro
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg

Die Öffnungs-zeiten vom Bürger·service·büro sind:
Von 7:30 Uhr bis 13 Uhr.

  • Jeden Montag.
  • Und Mittwoch.
  • Und Freitag.

Und von 7:30  Uhr bis 17:30 Uhr.

  • Jeden Dienstag.

Und von 7:30 bis 17:30 Uhr

  • jeden Donnerstag.

Sie können einen Termin online vereinbaren.
Klicken Sie bitte auf den Link "Online-Terminvereinbarung".
Sie können auch beim Bürger-service-büro anrufen.
Die Telefon·nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können dem Bürger-service-büro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de

Personal-ausweis beantragen
Sie möchten einen Personal-ausweis beantragen?
Dann müssen Sie persönlich zum Bürger-service-büro gehen.
Das Bürger-service-büro braucht nämlich Ihre Unterschrift.

Was brauchen Sie für die Beantragung von Ihrem Personal-ausweis?
Diese Dinge müssen Sie für die Beantragung von Ihrem Personal·ausweis mitbringen:

  • Ihren alten Personal·ausweis.
  • Oder Ihren Reise·pass.
  • Das Geld für die Bearbeitungs·gebühr.
  • Und ein aktuelles Foto von Ihnen.

Das Foto muss biometrisch sein.
Das heißt:
Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen.
Diese Regeln können Sie sich hier anschauen.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können das Foto bei einem Fotografen machen lassen.

Sie haben seit dem 1. Juni 2013 keinen Personal-ausweis in Aschaffenburg beantragt?
Und auch keinen Reise-pass?
Dann müssen Sie auch Ihre Geburts-urkunde mitbringen.
In Ihrer Geburts-urkunde steht zum Beispiel:
Sie sind an diesem Tag und an diesem Ort geboren.

Oder Sie bringen Ihre Heirats-urkunde mit.
In Ihrer Heirats-urkunde steht zum Beispiel:
Diese Person haben Sie an diesem Tag und an diesem Ort geheiratet.

Was kostet die Beantragung von einem Personal-ausweis?

Für die Beantragung von Ihrem Personal-ausweis müssen Sie eine Bearbeitungs-gebühr bezahlen.

Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann müssen Sie 22,80 Euro bezahlen.

Sie sind älter als 24 Jahre?
Dann müssen Sie 37,00 Euro bezahlen.

Bitte bringen Sie das Geld für die Bearbeitungs-gebühr bei der Beantragung mit.


Wie lange ist der Personal-ausweis gültig?

Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann ist Ihr neuer Personal-ausweis für 6 Jahre gültig.
Nach 6 Jahren müssen Sie einen neuen Personal-ausweis beantragen.

Sie sind älter als 24 Jahre?
Dann ist Ihr neuer Personal-ausweis für 10 Jahre gültig.
Nach 10 Jahren müssen Sie einen neuen Personal-ausweis beantragen.

Personal-ausweis für Minder-jährige

Bei Minder-jährigen gibt es bestimmte Regeln für die Beantragung von einem Personal-ausweis.
Minder-jährige heißt: Personen unter 18 Jahre.
Minder-jährige ab 16 Jahren dürfen ihren Personal-ausweis selbst beantragen.

Für Minder-jährige unter 16 Jahren müssen die Eltern den Personal-ausweis beantragen.
Dann muss der Minder-jährige mit seinen Eltern persönlich zum Bürger-service-büro kommen.

Ein Eltern-teil kann nicht persönlich zum Bürger-service-büro kommen?
Dann muss dieser Eltern-teil dem anderen Eltern-teil seinen Personal-ausweis mitgeben.
Und dieser Eltern-teil muss eine Zustimmungs-erklärung unterschreiben.
Eine Zustimmungs-erklärung ist ein Dokument.
Mit diesem Dokument bestätigen Sie:
Ihr Kind darf einen Personal-ausweis erhalten.
Die Zustimmungs·erklärung finden Sie hier.
Achtung: Die Zustimmungs-erklärung ist nicht in Leichter Sprache.

Der andere Eltern-teil muss die Zustimmungs-erklärung und den Personal-ausweis zum
Bürger-service-büro mitbringen.

Oder: Sie haben alleine das Sorge-recht für Ihr Kind?
Dann dürfen Sie auch alleine den Personal-ausweis für Ihr Kind beantragen.

Vorläufiger Personal-ausweis

Sie bekommen Ihren neuen Personal-ausweis ungefähr 2 Wochen nach der Beantragung.
Sie brauchen sofort einen Personal-ausweis?
Dann können Sie einen vorläufigen Personal-ausweis beantragen.
Den vorläufigen Personal-ausweis können Sie sofort bei der Beantragung erhalten.
Der vorläufige Personal-ausweis ist nur für 3 Monate gültig.
Deshalb müssen Sie auch noch einen richtigen Personal-ausweis beantragen.
Den vorläufigen Personal-ausweis bekommen Sie beim Bürger-service-büro.
Für den vorläufigen Personal-ausweis müssen Sie beim Bürger-service-büro 10 Euro bezahlen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen?
Dann können Sie beim Bürger-service-büro anrufen.
Die Telefon·nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können dem Bürger-service-büro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de