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Inhalt

Standes-Amt

Ehe-fähigkeits-zeugnis

Sie kommen aus Deutschland?
Und Sie möchten im Ausland heiraten?
Ein anderes Wort für Heirat ist:
Trauung.
Oder: Ehe-Schließung.
Dann brauchen Sie vielleicht ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
In einem Ehe-fähigkeits-Zeugnis steht:
Diese beiden Personen dürfen heiraten.
Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis müssen Sie beim Standes-Amt Aschaffenburg beantragen.
Und bei einer Ehe-Schließung im Ausland müssen Sie beachten:
Alle Länder haben andere Gesetze.
Sie heiraten zum Beispiel in Portugal?
Dann muss Ihre Ehe nach den Gesetzen in Portugal gültig sein.
Nur dann kann Ihre Ehe auch in Deutschland gültig sein.

Sie haben Fragen?
Dann können Sie beim Standes-Amt anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 14 10
Oder Sie können dem Standes-Amt eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
standesamt@aschaffenburg.de

Erklärung zur Namens-Führung
Bei einer Ehe-Schließung in Deutschland können Sie eine Erklärung zur Namens-Führung abgeben.
Das heißt:
Sie können entscheiden:
Sie möchten Ihren Nach-Namen behalten.
Oder: Sie möchten den Nach-Namen von Ihrem Partner haben.

In anderen Ländern können Sie das bei der Ehe-Schließung vielleicht nicht entscheiden.
Dann können Sie die Erklärung zur Namens-Führung beim Standes-Amt Aschaffenburg nach-holen.

Nach-Beurkundung
Sie haben im Ausland geheiratet?
Dann ist Ihre Ehe-Schließung nicht in einem deutschen Ehe-Register eingetragen.
Ein Ehe-Register ist wie eine Liste.
Auf dieser Liste stehen alle Ehe-Schließungen in Deutschland.
Aber Sie können beim Standes-Amt Aschaffenburg eine Nach-Beurkundung beantragen.
Das heißt:
Das Standes-Amt trägt Ihre Ehe in das Ehe-Register ein.
Sie möchten eine Nach-Beurkundung beantragen?
Dann rufen Sie beim Standes-Amt Aschaffenburg an.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 14 10
Oder Sie können dem Standes-Amt eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
standesamt@aschaffenburg.de