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Inhalt

Rundfunkgebührenbefreiung

Wichtiges zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht


Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (früher: GEZ - Gebühreneinzugszentrale) in Köln kann Sie - auf Antrag - von der Rundfunkgebührenpflicht befreien oder Ihnen eine Ermäßigung gewähren, soweit Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Einzelheiten hierzu erfahren Sie über den untenstehenden „LINK“ direkt bei dem Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio.

Das Bürgerservicebüro hält für Sie entsprechende Anträge bereit und ist Ihnen beim Ausfüllen der Anträge gerne behilflich.