Inhalt
Hundesteuer (An-, Ab-, Ummeldung)
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Meldepflichten
In Aschaffenburg gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.
Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich an, bzw. abzumelden.
Änderungen der Anschrift oder des Namens bitten wir ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
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Steuersatz
Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg einheitlich für jeden gehaltenen Hund jährlich 40,00 Euro.
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Ansprechpartner
Sie können Ihren Hund bei folgenden Stellen an-, ab- oder ummelden:
- Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern im Rathaus
- Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg im Rathaus
Formulare für die An- und Abmeldung finden Sie in den unten aufgeführtem „LINKS“. Für die Ummeldung (bei Adress- oder Namensänderung) genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Ansprechpartner.
Kontakt
Stadt Aschaffenburg
Bürgerservicebüro
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 555
- Telefax:
- 06021 330 - 550
- Email:
- buergerservice@aschaffenburg.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
8 bis 13 Uhr
Dienstag, Donnerstag
8 bis 19 Uhr (Annahmeschluss 18:30 Uhr)

