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Inhalt

Hundesteuer (An-, Ab-, Ummeldung)

  • Meldepflichten

In Aschaffenburg gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.

Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich an, bzw. abzumelden.

Änderungen der Anschrift oder des Namens bitten wir ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

  • Steuersatz

Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg einheitlich für jeden gehaltenen Hund jährlich 40,00 Euro.

  • Ansprechpartner

Sie können Ihren Hund bei folgenden Stellen an-, ab- oder ummelden:

- Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern im Rathaus

- Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg im Rathaus

Formulare für die An- und Abmeldung finden Sie in den unten aufgeführtem „LINKS“. Für die Ummeldung (bei Adress- oder Namensänderung) genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Ansprechpartner.

Kontakt
  • Stadt Aschaffenburg
    Bürgerservicebüro
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 555
    Telefax:
    06021 330 - 550
    Email:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch, Freitag
    8 bis 13 Uhr

    Dienstag, Donnerstag
    8 bis 19 Uhr (Annahmeschluss 18:30 Uhr)