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Lohnsteuerkarten

Die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform wurde seit 01.01.2011 stufenweise durch ein elektronisches System ersetzt. Das aktuelle Verfahren ELStAM beinhaltet die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, d.h. die auf der früheren Lohnsteuerkarte aufgedruckten steuerrelavanten Daten sind in einer zentralen Datenbank gespeichert und können von den Arbeitgebern direkt abgerufen werden.

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, z.B. Kirchenein- oder austritte, Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle, Namensänderungen, etc. werden von den Meldebehörden automatisch an die ELStAM-Datenbank übermittelt.

Steuerklassenänderungen oder die Berücksichtigung von Freibeträgen müssen direkt beim örtlich zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Kontakt zum Finanzamt