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Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
Am 01.11.2007 wurde der elektronische Reisepass der 2. Generation eingeführt. Auf einem elektronischen Chip werden die Daten zur Personen, das biometrische Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Seit 01.11.2010 wird der neue elektronische Personalausweis ausgegeben. Auf dem elektronischen Chip werden die Daten zur Person und das biometrische Lichtbild gespeichert. Beim Personalausweis ist die Abgabe von Fingerabdrücken freiwillig.
Die auf dem Reisepass und Personalausweis elektronisch gespeicherten Daten können nur von bestimmten hoheitlichen Stellen abgerufen werden, z.B. Polizei, Grenzschutz, Passbehörden.
Für Kinder bis 12 Jahre kann ein Kinderreisepass als kostengünstige Alternative zum Reisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie bei Auslandsreisen unbedingt die Reise- und Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes und ggf. auch evtl. Transitländer. Diese erfahren Sie beim Auswärtigen Amt, der jeweiligen Auslandsvertretung oder Ihrem Reiseveranstalter.
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