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Inhalt

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit außer Betrieb setzen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchten. Die bisherige Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Abmeldung ist entfallen.

Hinweis
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr, wie bisher nach 18 Monaten, sondern künftig erst nach 7 Jahren seit Außerbetriebsetzung. Soll das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes erneut zugelassen werden, genügen die üblichen Unterlagen für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges.

Notwendige Unterlagen
Bitte legen Sie uns folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Verwertungsnachweis (wenn das Fahrzeug einer Verwertung zugeführt wird)
  • ggf. Verbleibserklärung (nur bei Ausfuhr in das Ausland)

Gebühr
5,90 € (Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit AB-Stadt - Kennzeichen)
11,00 € (Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ohne AB-Stadt - Kennzeichen)

Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wird in der Regel eine Verbleibserklärung oder ein Verwertungsnachweis benötigt. Wird diese bei der Außerbetriebsetzung abgegeben, wird eine Gebühr von 5,10 € berechnet. Bei Vorlage zu einem anderen Zeitpunkt werden 10,20 € fällig.