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Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss die Vaterschaft durch den Vater anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson, z.B. vor dem Standesbeamten oder dem Urkundsbeamten des Jugendamtes, zu erklären.

Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.

Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.

Sie erreichen den zuständigen Sachbearbeiter unter 06021 / 330 - 1409. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache einen Termin.