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Ladenschlussgesetz
Quelle: © Thomas Max Müller / www. pixelio.de
Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen
- an Sonn- und Feiertagen,
- montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr,
- am 24.12., wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr
geschlossen sein.
Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Sachgebietsleitung
Dirk Stuhlmann
Zimmer 158
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1725
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- dirk.stuhlmann@aschaffenburg.de

