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Makler & Bauträger

Quelle: © S. Hofschlaeger / www.pixelio.de
Wer u. a. gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis nach § 34c Abs.1 Gewerbeordnung (GewO).
Diese Erlaubnis kann beim Ordnungsamt beantragt werden - Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Wer dagegen gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis für Behörden
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Gewerbezentralregisterauszug
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (ggf.)
- Notwendig ist außerdem der Antrag, welchen Sie hier („Ergänzende Links“) bereitgestellt finden.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden in der Regel Gebühren in Höhe von mindestens 200 Euro erhoben.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Horst Grimm
Zimmer 159
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1310
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- horst.grimm@aschaffenburg.de

