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Inhalt

Makler & Bauträger

Immobilienmakler

Quelle: © S. Hofschlaeger / www.pixelio.de

Wer u. a. gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis nach § 34c Abs.1 Gewerbeordnung (GewO).

Diese Erlaubnis kann beim Ordnungsamt beantragt werden - Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.

Wer dagegen gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Voraussetzungen
  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
Fristen

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (ggf.)
  • Notwendig ist außerdem der Antrag, welchen Sie hier („Ergänzende Links“) bereitgestellt finden.
Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis werden in der Regel Gebühren in Höhe von mindestens 200 Euro erhoben.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier
  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Erlaubnispflichtige Gewerbe
    Horst Grimm
    Zimmer 159
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1310
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: