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Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg


Im Jahr 2008 haben Herr Prof. Paschedag und Herr Prof. Ruppert vom Fachbereich Wirtschaft und Recht der Hochschule Aschaffenburg im Auftrag der Stadt Aschaffenburg einen neuen qualifizierten Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechend § 558 d BGB erstellt. Durch Beschluss des Stadtrats ist er als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und galt zunächst bis September 2010.
Entsprechend § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde der Mietspiegel ab 01.10.2010 entsprechend dem Verbraucherpreis-Index durch eine Erhöhung der Tabellenwerte auf Seite 5 des Mietspiegels um 1,7 % fortgeschrieben. Nach Anerkennung durch den Stadtrat gilt der fortgeschriebene Mietspiegel nunmehr bis September 2012 als qualifizierter Mietspiegel.
Der Mietspiegel liefert Aussagen über das allgemeine Mietniveau innerhalb der Stadt und ist eine wichtige Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter bei der Festlegung des Mietpreises.
Seit der Einführung des „Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes“ ist der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete im deutschen Mietrecht von zentraler Bedeutung. Die Basis für die Mietspiegelerstellung bildete eine Stichprobenerhebung bei nicht preisgebundenen Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsmarktes, deren Nettomiete sich in den letzten vier Jahren geändert oder die in diesen Zeitraum neu vereinbart worden sind.
Rechtsgrundlage:
Wissenschaftliche Grundsätze entsprechend dem § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

