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Flächennutzungsplan

Vorentwurf FNP 2030
Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung. Er stellt die Planungsziele für die nächsten zwei Jahrzehnte in den wichtigsten Bereichen der Stadtentwicklung dar.
Der Flächennutzungsplan legt für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen fest, wie die unterschiedlichen Gebiete und Bereiche genutzt werden. Auf seiner Grundlage werden die verbindlichen Bauleitpläne für die einzelnen Baugebiete entwickelt.
Zu den wesentlichen Inhalten des FNP gehören die bestehenden Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und gewerblichen Bauflächen, dazu die Sonderbauflächen (z. B. für die Hochschule)und die Gebiete, die für eine künftige Bebauung vorgesehen sind. Gebiete, die von Bebauung freigehalten werden sollen, wie zum Beispiel Grünflächen, Landwirtschaftsflächen und Wald, sind im FNP ebenso zu finden, wie die wichtigsten Verkehrswege und die Flächen für Versorgungseinrichtungen, etwa für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser.
Mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans trifft die Gemeinde eine für sie und für andere Behörden verbindliche Vorentscheidung über ihre künftige städtebauliche Entwicklung. Dem gegenüber werden die privaten Rechte der Bürgerinnen und Bürger vom FNP nicht unmittelbar berührt.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030
Die Bevölkerungsentwicklung und veränderte Wirtschaftsdaten stellen manche Zielsetzung des derzeit noch rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1987 in Frage. Daher hat der Stadtrat beschlossen, diesen Plan auf aktuellen Grundlagen mit Zielhorizont 2030 neu aufzustellen. Hierzu hat die Stadtverwaltung einen Vorentwurf erstellt.
Hierfür hat die Stadtverwaltung in den letzten beiden Jahren Einwohner- und Haushaltevorausberechnungen erstellt, die Baulücken erfasst und die noch freien Bauplätze aufsummiert. Nach Abzug der Habenseite wurde schließlich der Bedarf an zusätzlichen Wohn- und Gewerbegebieten bilanziert. Bei der Verteilung und dem Zuschnitt der Gebiete war vieles zu beachten: die übergeordneten Planungen auf Bundes-, Landes- und Regionsebene, zahlreiche gesetzliche Vorgaben und nicht zuletzt die städtischen Fachplanungen, wie der Verkehrsentwicklungsplan und der Landschaftsplan.
Hinzu kommen die Handlungsempfehlungen des Beirats zur Lokalen Agenda 21, der Demographiewerkstatt und der Verwaltungsarbeitsgruppe „Aschaffenburger Stadtbilder“, die zusammengefasst in einer vom Stadtrat gebilligten Präambel der Planbegründung und in einem städtebaulichen Leitbild vorliegen. Hier die wichtigsten Handlungsempfehlungen:
- unsere Innenstadt bleibt Zentrum von Kultur, Verwaltung und Handel
- kurze Wege zwischen Wohnung, Schule, Arbeitsplatz und Einkaufsmöglichkeiten
- Kompakte Stadt – die Innenentwicklung ist einer Außenentwicklung vorzuziehen
- Modernisieren und Weiternutzen alter Bausubstanz ist dem Neubau vorzuziehen
- Wiederbebauen von Abbruchgelände geht vor Erschließen von Freiflächen
- Städtische Grünanlagen mit den Erholungsgebieten am Stadtrand verbinden
- Lärm- und Schadstoffbelastungen mindern und vermeiden
- Energieverbrauch senken
Den Planern über die Schulter geschaut hat zudem eine eigens gegründete Arbeitsgruppe aus Stadträten aller Fraktionen und Gruppierungen. Ende letzten Jahres hat der Stadtrat den Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 für das Aufstellungsverfahren freigegeben.
Bisher sind folgende Verfahrensschritte erfolgt:
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
- frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Nun werden die bei diesen Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken von der Stadtverwaltung gesammelt, gesichtet und gewürdigt. Als Nächstes ist vorgesehen, den Planvorentwurf vom August 2012 (siehe unter Ergänzende Links - Informationen zum Vorentwurf Flächennutzungsplan 2030) entsprechend weiterzuentwickeln und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

