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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Die Genehmigung der Sondernutzungen richtet sich nach der Satzung der Stadt Aschaffenburg für Sondernutzungen, nach Art. 18 BayStrWG und die Gebühren hierfür vom 14.06.1985 (amtlich bekannt gemacht am 22.06.1985), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.11.2005. Durch das Bauordnungsamt werden die Geschäftssondernutzungen (insbesondere Tische und Stühle von Gaststätten, Werbetafeln und Warenpräsentationen vor den Geschäften) sowie Informationsstände und -aktionen bearbeitet.
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Kontakt
Bauordnungsamt
Erschließungsbeitrag; Sondernutzungen
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