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Abfallrecht

Staatliches Abfallrecht

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg ist als Kreisverwaltungsbehörde zuständige Behörde für den Vollzug des staatlichen Abfallrechts. In der Praxis liegen die Schwerpunkte bei der Sonderabfallüberwachung (sogenannte gefährliche Abfälle, die besonders überwachungsbedürftig sind) sowie bei Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen und illegal abgestellten Altfahrzeugen im Stadtgebiet von Aschaffenburg.
Im Bereich Sonderabfall ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowohl Überwachungsbehörde als auch Ansprechpartner für die Aschaffenburger Firmen.
Als rechtliche Grundlage dient das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit seinen untergesetzlichen Regelwerken sowie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG).

Mit Wirkung vom 01.06.2012 tritt das neue Kreislaufwirtschaftgesetz mit wichtigen Neuerungen im Bereich des Transports und des Vermitteln von Abfällen in Kraft:

  • Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 53 KrWG)
  • Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ( § 54 KrWG)
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem A-Schild (§ 55 KrWG)

  • Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen (§ 18 KrWG)

Weitere Informationen zu den aktuellen Neuerungen erhalten Sie unter den ergänzenden Links unten.

Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Aufgaben im Bereich Abfallrecht:

  • Durchführung von Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der im Stadtgebiet Aschaffenburg erzeugten Sonderabfälle
  • Erteilung von Betriebs-, Erzeuger-, Freistellungs- und Entsorgungsnachweisnummern für abfallerzeugende Unternehmen in Aschaffenburg
  • Erteilung von Transportgenehmigungen für gewerbsmäßige Abfalltransporte
  • Bearbeitung von Meldungen über unzulässige Abfallablagerungen einschließlich abgestellter Altfahrzeuge im Stadtgebiet und Veranlassung geeigneter Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Beseitigung
  • Beratung hinsichtlich Entsorgung von Altautos (Altautoverordnung), insbesondere zu Verwertungsnachweisen und Verbleibserklärungen
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Vorbeugung von Gefahren für die Umwelt, die von Abfallentsorgungsanlagen ausgehen können
  • Beratung über rechtliche Zulässigkeit der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
  • Überprüfung der Pflichten nach der Verpackungsverordnung, z.B. Erhebung von Pfand auf Einweggetränkeverpackungen

 

Bei Fragen zur kommunalen Abfallwirtschaft, z.B. Abfallberatung und -sortierung, Städtische Abfallwirtschaftssatzung, Mülltonnen, Müllgebühren, Öffnungszeiten der Recyclinghöfe, etc. wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Aschaffenburg, Entsorgung.

Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Zimmer 012
    Pfaffengasse 11
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1385
    Telefax:
    06021 330 - 679