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Genehmigungsmanagement
Formulare für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Die folgende Zusammenstellung steckt den Rahmen für Unterlagen im Genehmigungsverfahren ab. Sie soll den Verfahrensbeteiligten die Arbeit erleichtern und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet, welche Unterlagen für die Erfüllung der Prüf- und Begutachtungspflichten erforderlich sind. Je nach Einzelfall können bestimmte Unterlagen insbesondere im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 19 BImSchG) oder bei Änderungsgenehmigungen (§ 16 BImSchG) entbehrlich sein. Es können weitere Unterlagen gefordert werden, wenn dies zur Prüfung des Vorhabens erforderlich ist.
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