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Lärmaktionsplanung

Für den Lärmaktionsplan Aschaffenburg kartiertes Straßennetz

Für den Lärmaktionsplan Aschaffenburg kartiertes Straßennetz

Lärmaktionsplanung in Aschaffenburg

Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, die Lärmbelastung in Aschaffenburg zu reduzieren und die Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Bewohner zu mindern.
Hierfür wurde von der Stadtverwaltung das in der Lärmaktionsplanung berücksichtigte Straßennetz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erweitert. Zusätzlich werden kommunalen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.400 Kfz/Tag freiwillig berücksichtigt.
Der rechtskräftige Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen samt Anlagen kann über die unten stehenden Dateien eingesehen werden.

Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans

Die Stadtverwaltung Aschaffenburg hat folgende Maßnahmen zur Lärmreduzierung beschlossen:

Kurzfristig (innerhalb von 5 Jahren nach Erstellung des Lärmaktionsplanes) ist vorgesehen:

  • Einführung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Schillerstraße im Abschnitt Mühlstraße bis Schulstraße. Diese soll gelten bis der Abschnitt mit lärmoptimiertem Asphalt saniert wird.
  • Einführung eines Lkw-Routenkonzepts
  • Intensivierung der kommunalen Verkehrsüberwachung (mit Geschwindigkeitskontrollen) bzw. Verkehrskontrollen durch Geschwindigkeitsanzeigetafel
  • Intensivierung des Fahrbahnunterhaltes im untersuchten Straßennetz (Sanierung defekter Fahrbahnbeläge oder –unebenheiten)
  • Auflegen eines Förderprogramms für passiven Schallschutz für Wohngebäude, welche nach der Fertigstellung des Hauptverkehrsnetzes nach Verkehrsentwicklungsplan und nach dem Einbau des lärmoptimierten Asphaltes noch über den Auslösewerten liegen

Die im Lärmaktionsplan ebenfalls aufgeführte Maßnahme – Sanierung der Würzburger Straße vom Kreisverkehr mit der Grünewaldstraße bis Südring mit lärmoptimiertem Asphalt – wurde bereits im Juli 2011 durchgeführt.

Langfristig sind weitere Maßnahmen zur Lärmminderung geplant bzw. werden bereits durchgeführt:

  • Bau der Bahnparallele und des voraussichtlich in 2013 fertig gestellten Ringschluss Ost
  • Nach dem Bau der Bahnparallele soll als Übergangsmaßnahme eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Hanauer Straße ab der Anbindung Bahnparallele bis Kolpingstraße und in der Weißenburger Straße von Kolpingstraße bis Duccastraße eingeführt werden. Die Tempo 30 – Regelung gilt bis in diesem Abschnitt eine Sanierung des Straßenbelags mit lärmoptimiertem Asphalt stattgefunden hat.
  • ­Sanierung des Straßenbelags mit lärmoptimiertem Asphalt in der Schillerstraße zwischen Boppstraße bis Glattbacher Straße
Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Dietmar Schlett

    Telefon:
    06021 330 - 1742
    Telefax:
    06021 330 - 679
    Email:

Grundlage der Lärmaktionsplanung

Umgebungslärmrichtlinie - Lärmkartierung

Am 25. Juni 2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die Richtlinie behandelt den Umgebungslärm, dem Menschen in ihrem Umfeld ausgesetzt sind. Ziel der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) ist es, Menschen vor belästigendem und gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Die ULR wurde mit der Änderung des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt.
Nach § 47c BImSchG sind u.a. Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr (16.400 Kfz/Tag) bzw. Hauptschienenstrecken von mehr als 60.000 Zügen/Jahr (164 Züge/Tag) verpflichtet, bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten zu erstellen.

Die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr erfolgte für das Bundesland Bayern landesweit durch das bayerische Landesamt für Umwelt. Die Strategischen Lärmkarten und Analysen wurden im Dezember 2007 veröffentlicht.
Die Lärmkartierung für die Hauptschienenstrecken mit einer Verkehrsbelastung von über 60.000 Zügen/Jahr erfolgte bundesweit durch das Eisenbahn-Bundesamt (siehe rechts unter Weiterführende Links: Strategische Lärmkarten Srraße und Lärmkartierung Schienenwege)

Zuständigkeiten der Lärmaktionsplanung

Sofern aus den landesweiten Lärmkartierungen Konflikte erkennbar werden, sollen gemäß § 47d BImSchG die zuständigen Behörden bis zum 18 Juli 2008 Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten.
Das bayerische Immissionsschutzgesetz regelt die Zuständigkeiten für die Lärmaktions¬planung in Bayern. Demnach ist die Stadtverwaltung Aschaffenburg für den Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Autobahn) zuständig. Der Lärmaktionsplan für die Schienenstrecke und die Autobahn wird von der Regierung von Unterfranken erstellt.