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Luftreinhaltung

Im August 2010 trat die neue 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft. Mit dieser Verordnung werden verschiedene Richtlinien des Europäischen Parlamentes und Rates in deutsches Recht umgesetzt (Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Rates und Parlamentes vom 21.05.2008, Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Rates und Parlamentes vom 15.12.2004 und die Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Rates und Parlamentes vom 23.10.2001).

In der Verordnung sind Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe genannt, z.Zt. sind Grenzwerte für Stickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid , Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo(a)pyren und Schwefeldioxid festgelegt.

Messwerte und Daten

In Aschaffenburg werden durch das Bayerische Landesamt rund um die Uhr Luftschadstoffe gemessen: die Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) befindet sich im Bussardweg (Strietwald).

Die aktuellen Messwerte sind auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz veröffentlicht.

Außerdem können die Werte auch im Videotext des Bayerischen Fernsehens auf den Tafeln 630 - 636 eingesehen werden.

Einen Überblick über aktuelle Luftwerte bundesweit erhalten Sie beim Umweltbundesamt.


Daten zu den Emissionen in Luft und Wasser von ca. 10.000 Industriebetrieben aus ganz Europa finden sich im Europäischen Schadstoffemissionsregister (EPER) . Hier finden Sie auch Emissionsdaten der Aschaffenburger Betriebe .

Vom Umweltbundesamt werden parallel zu den europäischen Daten auch Informationen über deutsche EPER-Daten angeboten.

Flüchtige organische Verbindungen:

Ein bayernweites Verzeichnis aller Betriebe, die flüchtige organische Verbindungen emittieren, - dies sind z.B. Chemische Reinigungen oder Lackieranlagen, findet sich unter der Adresse: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/luftreinhaltung/voc/index.htm.