Mobilfunk
Mobiles Telefonieren ist sehr beliebt. Mittlerweile gibt es in Deutschland schon mehr Handys als Festnetzanschlüsse. Um die große Anzahl von Gesprächen abwickeln zu können, müssen die Mobilfunkbetreiber Antennen installieren, möglichst in der Nähe ihrer Nutzer. Neue Antennen werden inzwischen längst nicht mehr zur flächendeckenden Versorgung benötigt, sondern zur Bewältigung der gewünschten Verbindungen.
Mit der UMTS-Technik, einer neuen Mobilfunk-Generation, wird die Übertragung großer Datenmengen möglich, z.B. für bewegte Bilder. Auch dies erfordert eine Vielzahl an neuen Antennen, ebenfalls in der Nähe der Nutzer.
In Deutschland regelt vor allem die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung die Installation von Mobilfunksendeanlagen. Hier sind auch die Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung festgelegt.
Jede neue Antenne sowie wesentliche Änderungen an bestehenden Sendeanlagen muss sich der Betreiber von der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP)) genehmigen lassen. Diese stellt hierfür die sogenannte Standortbescheinigung aus, in der die Sicherheitsabstände für den Standort aufgeführt sind.
Mobilfunkkarte und wichtige Informationen
Benutzerhinweis für die Karte der Mobilfunkstandorte
Wenn sich die Übersichtskarte geöffnet hat, finden Sie bunte dreieckige Symbole. Wenn Sie auf diese Symbole klicken, öffnet sich ein weiteres PDF-Dokument mit Informationen zum Standort. Wenn Sie Firefox als Browser benutzen müssen Sie folgende Einstellungen verwenden:
Firefox, Extras, Einstellungen, Anwendungen, Portable Document Format, Adobe Arobat in Firefox verwenden! Alle Infos dazu auch auf der Support-Seite von Firefox.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt: Mobilfunk
Bayeriches Staatsministerium für Umwelt: Strahlenschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Standortdatenbank der Bundesnetzagentur
Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm
Rechtsgrundlagen für Mobilfunk
Akkreditierte Messstellen in Bayern
Infopool des Arbeitskreises “Umwelt und Mobilfunk in Bayern“
Strahlungsarm telefonieren
Beim Telefonieren mit dem Handy ist man im Allgemeinen sehr viel stärkeren elektromagnetischen Feldern ausgesetzt als durch benachbarte Mobilfunkanlagen. Daher sollte jede*r seine/ihre Strahlenbelastung möglichst gering halten.
Darüber hinaus gibt es zu beachten: Die Nachfrage nach mobiler Kommunikation beeinflusst auch die Anzahl der Mobilfunkantennen. Je mehr Menschen gleichzeitig mobil kommunizieren oder Daten übertragen, desto mehr Antennen werden benötigt, da eine einzelne Antenne nicht mehr als 56 Verbindungen gleichzeitig bedienen kann.
Gleichzeitig beeinflusst unser Anspruch an die Erreichbarkeit auch die Leistung der Antennen. Wollen wir auch aus Kellern und Tiefgaragen mobil telefonieren, müssen die Antennen mit mehr Leistung senden. Weit weniger Energie benötigt ein Handy beim Telefonieren im Freien.
Tipps für strahlungsarmes Telefonieren:
- Leitungsgebundene Telefone, sofern sie verfügbar sind, dem Handy vorziehen, insbesondere bei längeren Telefonaten.
- Handy-Gespräche kurz halten oder auch auf die Alternative SMS zurückgreifen
- Handy mit niedrigem SAR-Wert kaufen (SAR = Spezifische Absorptionsrate; bis 0,6 W/kg gilt ein Handy als strahlungsarm). Je geringer die Feldintensität, desto geringer ist der Eintrag an Energie („Strahlung“) in das Körpergewebe. Der SAR-Wert muss in der Bedienungsanleitung des Handys angegeben sein. Im Internet finden Sie eine Liste der SAR-Werte von über 600 Handys: http://www.bfs.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BfS/DE/SARsuche_Formular.html
- Verbindungsaufbau abwarten, denn dabei sendet das Handy mit voller Leistung. Also: Nummer wählen und warten, bis sich der Gesprächspartner meldet. Erst dann das Handy an das Ohr halten.
- Auch wenn das Handy die Funkzelle wechselt, findet ein neuer Verbindungsaufbau statt. Beim Autofahren ist dieser Wechsel sehr häufig, weil man sich schneller bewegt. Im Auto also auch als Beifahrer besser nicht oder nur kurz telefonieren.
- Möglichst nicht bei schlechtem Empfang, z.B. aus Autos ohne Außenantenne, telefonieren. Das Handy muss dabei seine Leistung erhöhen. Im Handydisplay wird die Empfangsqualität angezeigt.
- Kopfhörer-Systeme, sogenannte Head-Sets, verwenden. Die Intensität der Felder nimmt mit der Entfernung zur Antenne schnell ab. Durch die Verwendung von Head-Sets wird der Abstand zwischen Kopf und Antenne vergrößert, der Kopf ist beim Telefonieren geringeren Feldern ausgesetzt.
- Beim Verschicken von SMS oder MMS ist das Handy weiter vom Kopf entfernt: Schreiben ist in diesem Fall besser als Sprechen!
- Im Auto nur mit Freisprecheinrichtung und Außenantenne telefonieren.
- Auf schnurlose Telefone verzichten, deren Basisstationen auch dann senden, wenn nicht telefoniert wird.
- Im PC- und Internetbereich herkömmliche Kabelverbindungen bevorzugen, wenn auf den Einsatz von Bluetooth- oder WLAN-Lösungen verzichtet werden kann.
Tipps zur Strahlenminimierung bei Smartphones
Da die Nutzung von Smartphones in zunehmend jüngeren Jahren beginnt und die Forschung nie ausschließen kann, dass ein – wenn auch kleines – gesundheitliches Risiko besteht, rät Jung, folgende Tipps zu beachten, damit die Strahlenexposition möglichst gering bleibt:
- Deaktivieren Sie beim Smartphone Ihres Kindes „Datenverbindungen über Mobilfunk“. Damit ist es telefonisch erreichbar und kann unterwegs offline spielen. Wer unbedingt auf dem Smartphone online spielen will, sollte das zuhause über eine WLAN-Verbindung tun. Bei WLAN ist die Sendeleistung in der Regel niedriger als bei den Mobilfunkstandards UMTS, GSM oder LTE.
- Rufen Sie E-Mails nur bei Bedarf manuell ab.
- Vermeiden Sie den Abruf von E-Mails, während Sie telefonieren. Je geringer der Hintergrunddatenverkehr, desto geringer die Strahlenbelastung.
- Wenn Sie oder Ihr Kind das Smartphone am Körper tragen, achten Sie auf den vom Hersteller angegebenen Mindestabstand. Verwenden Sie das dazu entsprechendes Tragezubehör.
Vor allem Kindern und Jugendlichen empfiehlt das Bfs einen vorsichtigen Umgang mit der Mobilfunktechnologie. Das Versenden von SMS ist in punkto Strahlenschutz besser als das Telefonieren mit dem Handy.
Weiterführende Links und Dokumente
Netzplanung in Aschaffenburg
Die Städte und Gemeinden haben nur geringen Einfluss auf die Wahl der Standorte von Mobilfunkantennen. In einer freiwilligen Vereinbarung haben sich die Mobilfunkbetreiber im Jahr 2001 verpflichtet, die Kommunen vor dem Aufbau neuer Anlagen über ihre Netzplanung zu informieren. Diese haben dann die Möglichkeit, Alternativen vorzuschlagen. Der Netzbetreiber muss prüfen, ob sich der Standortvorschlag technisch eignet. Auf der Basis der geltenden Rechtslage haben die Städte und Gemeinden jedoch kein Mitspracherecht bei der Standortwahl und sind bei der Findung von Alternativstandorten auf die Mitarbeit der Netzbetreiber angewiesen. Die Stadt Aschaffenburg versucht im Rahmen dieser Möglichkeiten bei geplanten, sensiblen Standorten Alternativstandorte zu finden und den Netzbetreiber zur Standortverlegung zu bewegen. Die Auswahl möglicher Alternativstandorte erfolgt hierbei mit dem Ziel der Immissionsminimierung.
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg hat im Jahr 2008 mit der Gründung des Arbeitskreises Mobilfunk in Aschaffenburg ein Gremium gebildet, welches den Ausbau der Mobilfunknetze im gesamten Stadtgebiet begleitet. Im Frühjahr 2010 wurde dieser Arbeitskreis um den zusätzlichen Runden Tisch Mobilfunk erweitert (siehe 1. Link unten).
Unter Vorsorgeaspekten werden städtische Liegenschaften mit umgebender sensibler Bebauung (z.B. Wohnungen oder Kindergärten) den Netzbetreibern nur angeboten, wenn sie aus Umwelt- und Vorsorgegesichtspunkten günstiger sind. Über die Vermietung einer städtischen Liegenschaft wird im Umwelt- und Verwaltungssenat auf der Grundlage von Prognoseberechnungen entschieden. Zusätzlich werden die Besitzer von Grundstücken in der Nähe von Schulen, Kindergärten und in Wohngebieten gebeten, keine Mobilfunkanlagen auf ihrem Eigentum ohne vorherige Absprache mit der Stadt Aschaffenburg zu installieren.
Übersichtsplan "Sensible Einrichtungen, historische Grünanlagen"
Seit dem Frühjahr 2001 hat die Stadt Aschaffenburg (Stadtplanungsamt, Umweltamt, Bauordnungssamt) in Gesprächen mit den Mobilfunkbetreibern darauf hingewirkt, dass die einzelnen Mobilfunkbetreiber frühzeitig die Stadt Aschaffenburg über die Netzplanung und neue geplante Sendestandorte informieren. Dies ist umso wichtiger, weil die gesetzlichen Regelungen des Bau- und Planungsrecht der Stadt Aschaffenburg keinen Handlungsspielraum geben auf die Netzplanung und die Sendestandorte der Mobilfunkbetreiber Einfluss zu nehmen. Deshalb ist es Wille der Stadt Aschaffenburg die Mobilfunkversorgung mit den Mobilfunkbetreibern abzustimmen mit dem Ziel, die Immission auf sensible Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu minimieren. Daher sollen aus Sicht der Stadt Aschaffenburg bei der Netzplanung die sensiblen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen von Mobilfunkanlagen frei gehalten werden.
Die sensiblen Einrichtungen sind auf dem Übersichtsplan in verschiedenen Ausschnitten dargestellt und in der Legende aufgeführt.
- Kartenausschnitt I : Strietwald - Damm - Oststadt
- Kartenausschnitt II : Leider - Innenstadt - Oststadt
- Kartenausschnitt III : Nilkheim - Schweinheim
- Kartenausschnitt IV : Obernau - Gailbach
- Legende Sensible Einrichtungen
Download unter "Weiterführende Links"
Suchkreise für neue Mobilfunkstandorte in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg hat sich entschlossen, die Suchkreise für neue Mobilfunkstandorte in Aschaffenburg zu veröffentlichen, um die Transparenz der Standortsuche zu erhöhen.
Die aktuellen Suchkreise finden Sie im Link "aktuelle Suchkreise"
Weiterführende Links
- Arbeitskreis Mobilfunk (PDF, 29 kB)
- Kartenausschnitt I : Strietwald - Damm - Oststadt (PDF, 1.1 MB)
- Kartenausschnitt II : Leider - Innenstadt - Oststadt (PDF, 1.5 MB)
- Kartenausschnitt III : Nilkheim - Schweinheim (PDF, 1.8 MB)
- Kartenausschnitt IV : Obernau - Gailbach (PDF, 1.8 MB)
- Legende Sensible Einrichtungen (PDF, 63 kB)
- Aktuelle Suchkreise in Aschaffenburg (PDF, 7 kB)
Mobilfunkstandorten in Aschaffenburg
Hier finden Sie alle Mobilfunkstandorte in der Stadt Aschaffenburg mit allen Daten wie Standort, Standortbescheinigung BNetzA, Bescheinigungsdatum, Netz, Sicherheitsabstand vertikal: und Sicherheitsabstand horizontal.
- Mobilfunkstandorte Aschaffenburg (PDF, 20.1 MB)
- Altenbachstraße (PDF, 388 kB)
- Am Funkhaus und Wuerzburger Strasse (PDF, 529 kB)
- Amrheinstraße (PDF, 461 kB)
- Auhofstraße (PDF, 514 kB)
- Aussichtsturm Am Stengerts (PDF, 246 kB)
- Benzstraße (PDF, 420 kB)
- Brentanostraße und Cornelienstraße (PDF, 612 kB)
- Darmstädter Straße (PDF, 375 kB)
- Dorfstraße (PDF, 541 kB)
- Efeuweg (PDF, 518 kB)
- Egerer Stra (PDF, 582 kB)
- Friedrichstraße (PDF, 689 kB)
- Frohsinnstraße (PDF, 626 kB)
- Giebfriedweg (PDF, 504 kB)
- Godelsberg (PDF, 332 kB)
- Goldbacher Straße City Galerie (PDF, 509 kB)
- Goldbacher Straße (PDF, 523 kB)
- Goldbacher Straße (PDF, 425 kB)
- Goldbacher Straße (PDF, 530 kB)
- Grossostheimer Straße nahe Wiiligis Bruecke (PDF, 418 kB)
- Hanauer Straße (PDF, 603 kB)
- Herstallstraße (PDF, 661 kB)
- Hofgartenstraße (PDF, 452 kB)
- Inselstraße (PDF, 536 kB)
- Kastanienweg (PDF, 808 kB)
- Kerschensteiner Strasse AVG Kuehlturm (PDF, 467 kB)
- Kleine Schoenbuschallee (PDF, 419 kB)
- Kolbornstraße (PDF, 704 kB)
- Lamprechtstraße (PDF, 594 kB)
- Lange Straße (PDF, 648 kB)
- Leimeisterweg (PDF, 489 kB)
- Leinwanderstraße (PDF, 728 kB)
- Lohrweg (PDF, 590 kB)
- Ludwigstraße (PDF, 692 kB)
- Magnolienweg (PDF, 622 kB)
- Magnolienweg (PDF, 470 kB)
- Mainwiesenweg (PDF, 414 kB)
- Mühlstraße (PDF, 732 kB)
- Neuhofstraße (PDF, 714 kB)
- Obernauer Straße (PDF, 560 kB)
- Ottostraße (PDF, 498 kB)
- Pappelweg (PDF, 611 kB)
- Schillerstraße (PDF, 767 kB)
- Schulstraße (PDF, 841 kB)
- Schwalbenrainweg (PDF, 407 kB)
- Schweinheimer Straße (PDF, 559 kB)
- Schweinheimer Straße (PDF, 733 kB)
- Stengertsweg (PDF, 678 kB)
- Stockstadter Weg (PDF, 276 kB)
- Strietwaldstraße Sportplatz (PDF, 444 kB)
- Wailandstraße (PDF, 537 kB)
- Wailandstraße (PDF, 556 kB)
- Werkstraße (PDF, 428 kB)
- Würzburger Straße und Reigersberger Straße (PDF, 660 kB)
- Würzburger Straße (PDF, 757 kB)
- Würzburger Straße (PDF, 484 kB)
- Würzburger Straße (PDF, 555 kB)
Messungen
Mobilfunk: Messungen hochfrequenter Felder
Neben den regelmäßigen Messungen der Bundesnetzagentur hat die Stadt Aschaffenburg auch eigene Mobilfunkmessungen durchführen lassen, deren Ergebnisse Sie hier einsehen können.
Grenzwerte im Mobilfunk zum Vergleich:
Abgeleiteter Grenzwert für die Feldstärke im D-Netz: 42 Volt/m
Abgeleiteter Grenzwert für die Feldstärke im E-Netz: 58 Volt/m
Abgeleiteter Grenzwert für die Feldstärke im UMTS: 61 Volt/m
- Messbericht 2015: Messungen Gutwerkstraße 38 a (PDF, 1 MB)
- Messbericht 2015 Frohsinnstraße 11 (PDF, 1.1 MB)
- Messbericht 2012: elektromagnetische Felder im Stadtgebiet von Aschaffenburg (PDF, 3 MB)
Rechtliche Aspekte
Jede Mobilfunksendeanlage muss die Anforderungen der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) einhalten. Dort sind Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt.
Jede neue Mobilfunkanlage sowie jede Änderung an einer bestehenden muss von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Diese ermittelt anhand der technischen Daten für jeden Antennenstandort horizontale und vertikale Sicherheitsabstände, die dem Einhalten der Grenzwerte für den Aufenthaltsort von Menschen dienen. Dabei werden sämtliche Antennen eines Standorts sowie die elektromagnetischen Felder der im Umkreis befindlichen Funkanlagen berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur stellt darüber eine Standortbescheinigung aus. Die Städte und Gemeinden sind in die Genehmigung von Mobilfunkanlagen nicht einbezogen. Die Mobilfunkbetreiber müssen neue und geänderte Anlagen lediglich durch Vorlage der Standortbescheinigung bis zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Antennen bei der Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreie Stadt oder Landratsamt) anzeigen.
Eine Baugenehmigung ist in Bayern nur erforderlich, wenn der Antennenmast eine Höhe von 10 m überschreitet oder die dazugehörende Versorgungseinheit ein Raumvolumen von 10 Kubikmeter übersteigt. Die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem bestehenden Gebäude ist in der Regel nicht baugenehmigungspflichtig.
Weiterführende Infos
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz - Sachgebiet Umwelttechnik und Naturschutz: Detailseite
Mobilfunk, Beschwerden Luft und Lärm
Stadt Aschaffenburg
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg