Was ist ein Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede Tätigkeit, die

  • selbständig,

  • auf eigene Rechnung,

  • in eigenem Namen und

  • dauerhaft ausgeübt wird.

Dabei ist es nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, sondern ob die Absicht dazu vorhanden ist.
Die Tätigkeit muss zudem gesellschaftlich anerkannt sein. Tätigkeiten wie „Hellsehen“ gelten daher nicht als Gewerbe.

Nicht als Gewerbe gelten insbesondere

  • freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater),

  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium erfordern,

  • die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei),

  • wissenschaftliche Unternehmensberatung,

  • Verwaltung des eigenen Vermögens.

Anzeigepflicht

Anzuzeigen sind

  • die Aufnahme oder der Wechsel eines Gewerbes,

  • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle,

  • die Verlegung des Betriebssitzes,

  • wesentliche Änderungen der Tätigkeit,

  • die Aufgabe des Gewerbebetriebs.

Die Anzeige erfolgt beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Aschaffenburg.

Verlegt ein Gewerbetreibender seinen Betrieb vollständig in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, muss er dies zukünftig ausschließlich bei der Gewerbebehörde der neuen Betriebsstätte anzeigen.

Zweck der Anmeldung

Die Gewerbeanzeige dient dazu,

  • die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen,

  • statistische Daten zu erheben.

Arten von Gewerben

  • Grundsätzlich reicht eine Gewerbeanzeige (§ 14 GewO).

  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) ist zusätzlich eine Genehmigung notwendig.

  • Bei handwerklichen Tätigkeiten ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

  • Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO) benötigen zusätzliche Unterlagen und eine Zuverlässigkeitsprüfung, zum Beispiel:

    • Handel mit hochwertigen Konsumgütern (Elektronik, Schmuck, Fahrzeuge usw.),

    • Auskunfteien und Detekteien,

    • Partner- und Ehevermittlung,

    • Reisebüros und Unterkunftsvermittlung,

    • Schlüsseldienste und Gebäudesicherung,

    • Herstellung/Vertrieb von diebstahlsbezogenen Werkzeugen.

Für diese Gewerbe sind Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts,

  • ggf. Vorliegen einer Erlaubnis (bei erlaubnispflichtigen Gewerben).

Ablauf

  • Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

  • Bei Umzug des Unternehmens innerhalb Aschaffenburgs: Gewerbeummeldung.

  • Bei Verlegung in eine andere Gemeinde: Abmeldung in der alten und Anmeldung in der neuen Gemeinde.

  • Aufgabe des Betriebs: Abmeldung erforderlich.

  • Formulare finden sich unter „Ergänzende Links“.

  • Bestätigung der Anmeldung:

    • sofort bei persönlicher Vorsprache,

    • innerhalb von drei Tagen bei schriftlicher Meldung.

  • Die Stadt leitet die Anzeige an weitere Stellen weiter (Finanzamt, Kammern, Registergericht, Berufsgenossenschaft).

Hinweis: Liegt eine erforderliche Erlaubnis nicht vor, kann die Fortführung untersagt werden.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular,

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,

  • Nachweise zur Rechtsform (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),

  • bei Sitz im Ausland: Nachweise aus dem Herkunftsland,

  • Vollmacht (bei Vertretung), ggf. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts,

  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei überwachungsbedürftigen Gewerben).

Fristen

  • Anmeldung: vor Beginn der Tätigkeit,

  • Ummeldung: zum Zeitpunkt der Änderung oder Verlegung,

  • Abmeldung: bei Aufgabe oder Verlegung in eine andere Gemeinde.

Verspätete Anzeigen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gewerberegister

  • Alle Anzeigen werden im Gewerberegister gesammelt.

  • Das Register ist nicht öffentlich, sondern dient nur dienstlichen Zwecken.

  • Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

  • Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit können mitgeteilt werden.

  • Erweiterte Auskünfte (z. B. Privatanschriften) sind nur mit Nachweis eines rechtlichen Interesses möglich.

  • Telefonische Auskünfte sind ausgeschlossen.

  • Die Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erteilt wurden.

Kosten

  • Für Gewerbeanzeigen und Auskünfte fallen Gebühren an.

  • Kosten entstehen auch dann, wenn keine Anmeldung festgestellt wird.

Anmeldung per Post

Sie können Ihr Gewerbe auch ganz einfach per Post anmelden. Hierzu senden Sie bitte die notwendigen Unterlagen an

Gewerbeamt

Dalbergstr. 15

63739 Aschaffenburg