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Termine für die Antragstellung sind:
- 30.12. für die Überprüfung im März
- 30.06. für die Überprüfung im Oktober.
Der Antrag zur Überprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz
ist bei der Wohnsitzgemeinde zustellen.
Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. nachzureichen:
- formloser Antrag, aus dem hervorgehen muß, ob und ggf.
bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt
wurde;
- Lebenslauf;- Geburts- oder Abstammungsurkunde;
- Nachweis darüber, daß mind. die Hauptschule erfolgreich
abgeschlossen wurde;
- ärztliches Attest/Zeugnis, das bei Antragstellung nicht
älter als 3 Monate sein darf und aus dem hervorgehen muß,
daß der/die Antragsteller/in körperlich und geistig
zum/zur Heilpraktiker/in geeignet ist;
- polizeiliches Fürhrungszeugnis, das bei Antragstellung
nicht älter als 3 Monate sein darf.
Die Überprüfung (schriftlich und mündlich) findet
beim Landratsamt Würzburg statt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:
Herr Grimm/Frau Pankerl: Tel. 06021 / 330-310
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