Öffentl. Sicherheit

 
 

Sicherheitsrecht: Heilpraktiker

 

Termine für die Antragstellung sind:

  • 30.12. für die Überprüfung im März
  • 30.06. für die Überprüfung im Oktober.

Der Antrag zur Überprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz ist bei der Wohnsitzgemeinde zustellen.

Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. nachzureichen:

  • formloser Antrag, aus dem hervorgehen muß, ob und ggf. bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde;
  • Lebenslauf;- Geburts- oder Abstammungsurkunde;
  • Nachweis darüber, daß mind. die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde;
  • ärztliches Attest/Zeugnis, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf und aus dem hervorgehen muß, daß der/die Antragsteller/in körperlich und geistig zum/zur Heilpraktiker/in geeignet ist;
  • polizeiliches Fürhrungszeugnis, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf.

Die Überprüfung (schriftlich und mündlich) findet beim Landratsamt Würzburg statt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:
Herr Grimm/Frau Pankerl: Tel. 06021 / 330-310

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