Soziales

 
 

Soziales

 

Sozialhilfe steht jedem Menschen zu, der sich nicht aus eigenen Kräften helfen kann. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Jeder Mensch, der sich in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst oder durch andere zu finanzieren, hat grundsätzlich ein Recht darauf, Sozialhilfe zu beanspruchen.
Der Bereich Sozialhilfe ist durch eine Vielzahl von Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, kommunalen Richtlinien und Rechtsprechung sehr komplex. Betrachten Sie diese Seiten als erste Informationsquelle. Eine persönliche Beratung können sie nicht ersetzen.
 

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