Sozialhilfe steht jedem Menschen zu, der sich nicht aus eigenen Kräften
helfen kann. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der
Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde
des Menschen entspricht. Jeder Mensch, der sich in einer Notlage befindet
und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst oder durch
andere zu finanzieren, hat grundsätzlich ein Recht darauf, Sozialhilfe
zu beanspruchen.
Der Bereich Sozialhilfe ist durch eine Vielzahl von Verordnungen,
Ausführungsbestimmungen, kommunalen Richtlinien und Rechtsprechung
sehr komplex. Betrachten Sie diese Seiten als erste Informationsquelle.
Eine persönliche Beratung können sie nicht ersetzen.