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Im Personenstandsrecht gilt ein besonderer Datenschutz.
Sie erhalten Urkunden nur, wenn sich der entsprechende Eintrag
im Personenstandsbuch auf Sie selbst bezieht oder auf Vorfahren
und Abkömmlinge in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern)
oder, wenn Sie ein rechtliches Interesse zum Erhalt dieser Urkunden
glaubhaft machen (z. B. Erbfall, Löschung von Rechten im Grundbuch).
Sie können folgende Personenstandsurkunden anfordern:
- Geburtsurkunden (deutsch und mehrsprachig)
- Sterbeurkunden (deutsch und mehrsprachig)
- Heiratsurkunden (deutsch und mehrsprachig)
- beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch
Voraussetzung für die Anforderung der Urkunden Nrn. 1 - 4 ist, daß die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall
im Stadtgebiet Aschaffenburg eingetreten ist und dort beurkundet
wurde. Zur Zuständigkeit der Ausstellung von Urkunden der Nr.
4 muß das entsprechende Familienbuch im Original beim
Standesamt des Wohnortes vorliegen .
Für die schriftliche Anforderung von Urkunden können
Sie unter der Rubrik Urkundenbestellung
ein Anforderungsformular aufrufen und uns zusenden. Bitte vergessen
Sie dabei nicht, die Ausstellungsgebühr beizufügen.
Zur Abholung dieser Urkunden im Standesamt benötigen wir Ihren
Personalausweis oder Reisepass oder, falls sich die Urkunde nicht
auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie
bezieht, eine Vollmacht der betreffenden Person.
Bei einer schriftlichen Anforderung geben Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis
an bzw. einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (z. B. Vertrag,
Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel usw.).
Kosten:
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde je10 €.
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch je 10 €.
Die Gebühren können Sie der schriftlichen Anforderung
nur noch in bar beilegen. Sie sind grundsätzlich im voraus
zur Zahlung fällig. Portokosten über die übliche
Gebühr (Standardbrief) hinaus, hat der Empfänger zu tragen.
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