Standesamtwesen

 
 

Standesamt: Anforderung von Urkunden

 

Im Personenstandsrecht gilt ein besonderer Datenschutz.

Sie erhalten Urkunden nur, wenn sich der entsprechende Eintrag im Personenstandsbuch auf Sie selbst bezieht oder auf Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) oder, wenn Sie ein rechtliches Interesse zum Erhalt dieser Urkunden glaubhaft machen (z. B. Erbfall, Löschung von Rechten im Grundbuch).

Sie können folgende Personenstandsurkunden anfordern:

  1. Geburtsurkunden (deutsch und mehrsprachig) 
  2. Sterbeurkunden (deutsch und mehrsprachig) 
  3. Heiratsurkunden (deutsch und mehrsprachig) 
  4. beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch

Voraussetzung für die Anforderung der Urkunden Nrn. 1 - 4  ist, daß die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall im Stadtgebiet Aschaffenburg eingetreten ist und dort beurkundet wurde. Zur Zuständigkeit der Ausstellung von Urkunden der Nr. 4  muß das entsprechende Familienbuch im Original beim Standesamt des Wohnortes vorliegen .

Für die schriftliche Anforderung von Urkunden können Sie unter der Rubrik Urkundenbestellung ein Anforderungsformular aufrufen und uns zusenden. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Ausstellungsgebühr beizufügen.

Zur Abholung dieser Urkunden im Standesamt benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass oder, falls sich die Urkunde nicht auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie bezieht, eine Vollmacht der betreffenden Person.

Bei einer schriftlichen Anforderung geben Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis an bzw. einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (z. B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel usw.).

Kosten
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde je10 €.
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch je 10 €.

Die Gebühren können Sie der schriftlichen Anforderung nur noch in bar beilegen. Sie sind grundsätzlich im voraus zur Zahlung fällig. Portokosten über die übliche Gebühr (Standardbrief) hinaus, hat der Empfänger zu tragen.

 
 
 
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