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Warnstufe Rot in Aschaffenburg
In der Stadt Aschaffenburg übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Schwellenwert von 50.
Damit gelten für die Stadt Aschaffenburg ab Montag, 26. Oktober, 0 Uhr, die Regeln, die in der geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzverordnung für diesen Fall vorgesehen sind.
Dazu gehört:
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum,
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr.
Bayerische Infektionsschutzverordnung: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Maskenpflicht:
Die in § 25 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der 7. BayIfSMV in der jeweils geltenden Fassung festgelegte Maskenpflicht gilt auf dem Stadtgebiet der Stadt Aschaffenburg auf folgenden öffentlichen Plätzen
- Hauptbahnhof,
- Bahnhof Nord incl. Stadtteilverbindung
- Regionaler Omnibusbahnhof (ROB)
- Südbahnhof
und Straßen:
- Frohsinnstraße
- Fußgängerunterführung an der City Galerie (Goldbacher Straße, Schöntal, Heinsestraße)
- Herstallstraße
- Ludwigstraße
- Roßmarkt
- Sandgasse
- Steingasse
- Treibgasse zwischen Herstallstraße und Luitpoldstraße
- Verbindungsweg zwischen Herstallstraße und City Galerie
- Weißenburger Straße zwischen Goldbacher Straße und Frohsinnstraße
außer an Sonn- und Feiertagen.
Diese Straßen und Plätze werden von der Stadt Aschaffenburg entsprechend beschildert.