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Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland
Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Alle wichtigen Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich ab dem 10.02.2025 versendet!