Inhalt
INFORMATIONEN FÜR WAHLBEWERBER
Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27.12.2024 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.
Wählbarkeit und Wahlteilnahme
Wählbar ist jeder der am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar ist, wer nach §13 BWG vom Wahrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 Grundgesetz verankerten Wahlrechts. Sie ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien vorbehalten, sondern vielmehr auch Wählergruppen und parteilosen Einzelbewerbern bzw. -bewerberinnen. Weitere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
Hier finden Sie aweitere Informationen zur Wahlteilnahme im Wahlkreis 246 Aschaffenburg.