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Inhalt

Landtags- und Bezirkswahl 2023

Informationen über das Wahlrecht
  • Wer ist Wahlberechtigt?

    Informationen in Leichter Sprache 

    • Broschüre Einfach verstehen! <- Hier klicken 
      Die Landtags-Wahlen und Bezirks-Wahlen in Bayern am 08. Oktober 2023
      Bayerische Landes-Zentrale für politische Bildungs-Arbeit
      Behinderten-Beauftragter der Bayerischen Staats-Regierung 


    Wahlberechtigung
    nach Artikel 1 Landeswahlgesetz (LWG) und Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 Bezirkwahlgesetz (BezWG)

    Deutsche Staatsbürger dürfen an der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben, 
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • und seit mindestens 3 Monaten in Bayern (für die Landtagswahl) wohnen
    • oder seit mindestens 3 Monaten in Unterfranken (für die Bezirkswahl) wohnen.

     

    In einem Wahllokal der Stadt Aschaffenburg oder per Briefwahl bei der Stadt Aschaffenburg dürfen nur Personen wählen, die: 

    • in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind

     

    Im Wählerverzeichnis sind Sie automatisch eingetragen, wenn Sie am 25. August 2023 für die Hauptwohnung in Aschaffenburg gemeldet sind und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. 

     

    Sie sind neu nach Aschaffenburg gezogen und möchten bei der Stadt Aschaffenburg wählen und nicht an Ihrem alten Wohnsitz?

    Bitte beachten Sie folgende Infomationen zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis [PDF] und den Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis bei Zuzug [PDF].

  • WAHLORT / STIMMBEZIRKE UND WAHLLOKALE der Stadt Aschaffenburg

    In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Sie können auch im Straßenverzeichnis (PDF / ca. 439 KB) oder im Stimmbezirksverzeichnis (PDF / ca. 422 KB) nachschauen.

    Wahllokale auf der Landkarte ansehen: Karte der Wahllokale

     

    Aufgrund von Bauarbeiten wurden für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 folgende Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen:

    Die Wahllokale Nrn. 15 und 16 der Schönbergschule sind in der Schillerschule untergebracht. 
    Das Wahllokal Nr. 10 der Grünewaldschule ist in der städtischen Musikschule untergebracht. 

     

    WAHLBENACHRICHTIGUNG

    Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbriefnicht wie in den Vorjahren eine Wahlbenachrichtigungskarte.

    Wer bis zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

  • Briefwahl

    BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE:
    DIE POSTZUSTELLUNG KANN AB VERSAND BIS ZU SECHS WERKTAGE DAUERN.

    Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen anzufordern:

    • QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
       
    • per Online-Formular (ca. ab 01.09.2023 bis zum 04.10.2023, 12 Uhr)
      Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung!
      Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.
       
    •  schriftlich"Antrag Briefwahl" - Mustervordruck - Antrag für Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (PDF / 124 KB)
      - mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
      - per Fax – 06021 / 330 626,
      - per E-Mail – wahlamt@aschaffenburg.de
      Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
       
    • persönlich vor Ort
      (Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)
      Öffnungszeiten: voraussichtlich ab dem 04.09.2023
      Montag & Mittwoch            8 bis 16 Uhr
      Dienstag & Donnerstag     8 bis 17:30 Uhr
      Freitag                               8 bis 13 Uhr
      (am 06.10.2023 bis 15 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)

    Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Bitte beide Ausweise nicht vergessen. 

    Alle Wahlbriefe müssen bis zum 08. Oktober 2023, 18 Uhr

    • beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
    • im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

    eingegangen sein.

     

    Wie funktioniert die Briefwahl? Schauen Sie einfach rein!!
     

Aufstellung der Kandidaten / Parteien
  • Wählbarkeit und Wahlteilnahme

    Wählbar ist jede bei Landtagswahlen stimmberechtigte Person, die nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt.

    Das Wahlvorschlagsrecht haben jedoch nur politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen.

Adressen