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Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Sie können eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen, soweit Sie darlegen, diese Angaben zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu benötigen. Hierzu müssen Sie das betreffende amtliche Kennzeichen (nach Möglichkeit auch Fahrzeugmarke und Farbe) angeben.

Rechtsgrundlage
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gebühr
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Fahrzeugregister beträgt 5,10 Euro.
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen.