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Offene Ganztagsschule

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 10. An staatlichen Schulen ist der Freistaat Bayern Träger der offenen Ganztagsschule. An Schulen in freier Trägerschaft ist dies der jeweilige Schulträger.
Eine offene Ganztagsschule setzt voraus:

  • dass an mindestens vier Wochentagen ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereit gestellt wird, das wöchentlich mindestens zwölf Stunden umfasst;
  • dass an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereit gestellt wird;
  • dass die Bildungs- und Betreuungsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

Die offene Ganztagsschule stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar, an dem Schülerinnen und Schüler nach Anmeldung durch ihre Erziehungsberechtigten im Anschluss an den Vormittagsunterricht teilnehmen können. Die Förderung und Betreuung kann in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen stattfinden.

Die offene Ganztagsschule wird an folgenden Schulen angeboten:

  • Förderschule: Fröbelschule
  • Grundschulen: Christian-Schad-Grundschule, Dalberg-Grundschule, Erich-Kästner-Grundschule, Grünewald-Grundschule, Hefner-Alteneck-Grundschule, Mozart-Grundschule, Pestalozzi-Grundschule, Schiller-Grundschule
  • Mittelschulen: Brentano-Mittelschule, Hefner-Alteneck-Mittelschule, Pestalozzi-Mittelschule; Schönbergschule.
  • Realschulen: Ruth-Weiss-Realschule
  • Gymnasien: Friedrich-Dessauer-Gymnasium, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium