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Aufenthaltserlaubnis

Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei der Ausländerbehörde, die auch Auskunft über die weiter erforderlichen Unterlagen gibt.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt (z.B. Aufenthalt aus humanitären Gründen, zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung oder der Forschung, der Ausübung einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit, zum Familiennachzug für Ehegatten und Kinder, sofern der hier lebende Ausländer selbst ein Aufenthaltsrecht besitzt, oder für Ehegatten und Kinder von Deutschen).

Das Aufenthaltsgesetz regelt für die einzelnen Aufenthaltszwecke dabei neben den Erteilungsvoraussetzungen auch, ob ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht oder ob die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. Die Aufenthaltserlaubnis gilt normalerweise für das gesamte Bundesgebiet, kann aber mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Auflagen, z.B. eine räumliche Beschränkung, können auch nachträglich verfügt werden.

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die Erteilung, bei der Ausländerbehörde zu beantragen.