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Niederlassungserlaubnis

Dieser Aufenthaltstitel dokumentiert das Daueraufenthaltsrecht. Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mehr mit Auflagen und Bedingungen versehen werden, sodass z.B. auch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Dementsprechend hoch sind auch die Anforderungen. Die Ausländerbehörde berät Sie gerne welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.