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Ausländerwesen

Sie sind Ausländer in Deutschland?
Und Sie möchten in Deutschland arbeiten?
Dann brauchen Sie vielleicht eine Arbeits-Erlaubnis.
Eine Arbeits-Erlaubnis ist ein Dokument.
In der Arbeits-Erlaubnis steht:
Sie dürfen in Deutschland arbeiten.
Die Arbeits-Erlaubnis ist ein Teil von Ihrem Aufenthalts-Titel.
Ein Aufenthalts-Titel ist auch ein Dokument.
In dem Aufenthalts-Titel steht:
Sie dürfen in Deutschland sein.
Oder auch: Sie dürfen für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben.

Hier können Sie lesen:
Diese Personen brauchen eine Arbeits-Erlaubnis.
Und diese Personen brauchen keine Arbeits-Erlaubnis.

Sie haben Fragen zur Arbeits-Erlaubnis?
Dann fragen Sie bei der Ausländer-Behörde nach.
Die Ausländer-Behörde gehört zum Bürger-Amt Aschaffenburg.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 330 - 14 88
Die Email-Adresse ist:
buergeramt@aschaffenburg.de


Fall 1

Sie kommen nicht aus der Europäischen Union?
Die Europäische Union ist ein Zusammen-Schluss von Ländern.
Die Abkürzung für Europäische Union ist: EU.
Und in Ihrem Aufenthalts-Titel steht nicht:
Sie dürfen in Deutschland arbeiten?
Dann brauchen Sie eine Arbeits-Erlaubnis.
Die Arbeits-Erlaubnis müssen Sie bei der Ausländer-Behörde beantragen.
Dafür müssen Sie ein Formular aus-füllen.
Das Formular heißt: Antrag auf Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung.
Das Formular können Sie bei der Ausländer-Behörde erhalten.
Dann muss die Ausländer-behörde die Bundes-Agentur für Arbeit fragen.
Die Bundes-Agentur für Arbeit ist eine große Behörde.
Die Bundes-Agentur für Arbeit sagt dann:

  • Die Ausländer-Behörde darf Ihnen die Arbeits-Erlaubnis geben.

Dann bekommen Sie die Arbeits-Erlaubnis.
Vielleicht bekommen Sie die Arbeits-Erlaubnis zusammen mit Ihrem
Aufenthalts-Titel.

Oder:

  • Die Ausländer-Behörde darf Ihnen die Arbeits-Erlaubnis nicht geben.


Fall 2

Sie kommen aus der EU?
Dann brauchen Sie keine Arbeits-Erlaubnis.