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Inhalt

Fahrzeug·zulassung

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft?
Ein Fahrzeug ist zum Beispiel:

  • Ein Auto.
  • Ein LKW.
  • Ein Motorrad.

Gebraucht heißt:
Das Fahrzeug ist nicht neu.

Und Sie möchten mit Ihrem Fahrzeug fahren?
Dann brauchen Sie eine Zulassung für das Fahrzeug.
Die Zulassung müssen Sie beim Bürger-Service-Büro beantragen.
Dafür müssen Sie persönlich zum Bürger-Service-Büro gehen.
Die Adresse vom Bürger-Service-Büro ist:
Stadt Aschaffenburg
Bürger-Service-Büro
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg

Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Service-Büro sind:
Von 7:30 Uhr bis 13 Uhr.

  • Jeden Montag.
  • Und Mittwoch.
  • Und Freitag.

Und von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

  • Jeden Dienstag.

Und von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Jeden Donnerstag.

Es kann auch eine andere Person für Sie zum Bürger-Service-Büro gehen.
Dann müssen Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Eine Vollmacht ist ein Dokument.
In dieses Dokument schreiben Sie:
Diese Person darf Ihr Fahrzeug für Sie zulassen.

Sie haben eine Frage zur Zulassung?
Dann können Sie beim Bürger-Service-Büro anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de

Was brauchen Sie für die Zulassung?
Diese Dinge müssen Sie für die Zulassung mitbringen:

  1. Ihren gültigen Personal-Ausweis.
    Oder Ihren gültigen Reise-Pass.
     
  2. Die elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
    Die Abkürzung ist: eVB-Nummer.
    Die eVB-Nummer besteht aus 7 Zeichen.
    Die eVB-Nummer steht auf Ihrer elektronischen Versicherungs-Bestätigung.
    Die elektronische Versicherungs-bestätigung ist ein Dokument.
    In diesem Dokument steht zum Beispiel:
    Ihr Fahrzeug ist versichert.
    Das Dokument bekommen Sie von Ihrer Fahrzeug-Versicherung.
     
  3. Den Fahrzeug-Brief.
    Der Fahrzeug-Brief ist ein Dokument.
    Ein anderes Wort für Fahrzeug-Brief ist:
    Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
    In diesem Dokument steht zum Beispiel:
    Die Fahrzeug-Art.
    Die Fahrzeug-Identifikations-Nummer.
    Und das Dokument bestätigt:
    Ihr Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen fahren.
    Das Dokument bekommen Sie beim Kauf von Ihrem Fahrzeug.
     
  4. Den Fahrzeug-Schein.
    Der Fahrzeug-Schein ist ein Dokument.
    Ein anderes Wort für Fahrzeug-Schein ist:
    Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
    In diesem Dokument steht zum Beispiel:
    Der Name vom Besitzer von dem Fahrzeug.
    Die Adresse vom Besitzer von dem Fahrzeug.
    Das Kenn-Zeichen von dem Fahrzeug.
     
  5. Eine Einzugs-Ermächtigung.
    Sie müssen für Ihr Fahrzeug eine Steuer bezahlen.
    Diese Steuer heißt: Kfz-Steuer.
    Die Kfz-Steuer müssen Sie an ein Haupt-Zoll-Amt bezahlen.
    Ein Haupt-Zoll-Amt ist eine Behörde.
    Ein Haupt-Zoll-Amt ist für verschiedene Steuern zuständig.
    Die Einzugs-Ermächtigung ist ein Dokument.
    Ein anderes Wort für Einzugs-Ermächtigung ist:
    SEPA-Last-Schrift-Mandat.
    Mit dem Dokument erlauben Sie:
    Das Haupt-Zoll-Amt darf die Kfz-Steuer von Ihrem Geld-Konto ab-buchen.
    Die Einzugs-Ermächtigung finden Sie hier.
    Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

    Sie können die Einzugs-Ermächtigung ausdrucken.
    Dann können Sie die Einzugs-Ermächtigung von Hand ausfüllen.
     
  6. Die Bescheinigung über gültige Haupt-Untersuchung.
    In Deutschland muss jedes Fahrzeug regelmäßig zur Haupt-untersuchung.
    Ein anderes Wort für Haupt-Untersuchung ist: TÜV.
    Verschiedene Prüf-Organisationen machen diese Haupt-Untersuchung.
    Bei einer Haupt-Untersuchung prüft die Prüf-Organisation:
    Erfüllt das Fahrzeug alle gesetzlichen Regeln?
    Funktioniert das Fahrzeug noch richtig?
    Dann füllt die Prüf-Organisation ein Dokument aus.
    Das Dokument heißt:
    Bescheinigung über gültige Haupt-Untersuchung.
     
  7. Die Kennzeichen-Schilder.
    Oder:
    Die Bescheinigung über die Außerbetrieb-Setzung von dem Fahrzeug.
    Die Bescheinigung über Außerbetrieb-Setzung von dem Fahrzeug ist ein Dokument.
    In diesem Dokument steht:
    Das Fahrzeug ist im Moment abgemeldet.
    Das heißt:
    Das Fahrzeug ist nicht zugelassen.
    Das Fahrzeug darf so nicht auf der Straße fahren.

    Sie haben alle Dinge mitgebracht?
    Dann kann Ihnen das Bürger-Service-Büro eine Zulassung geben.
    Und dann bekommen Sie ein Kenn-Zeichen.
    Das Kenn-Zeichen steht dann auf den Schildern vorne und hinten an Ihrem Fahrzeug.