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Inhalt

Standes-Amt

Vaterschafts-Anerkennung, Fall 1

Sie bekommen bald ein Kind?
Und Sie sind mit dem anderen Eltern-Teil von Ihrem Kind nicht verheiratet?
Dann müssen Sie eine Vaterschafts-Anerkennung beantragen.
Das heißt:
Der Vater von dem Kind muss zum Standes-Amt gehen.
Und der Vater von dem Kind muss sagen:
Ich bin der Vater von dem Kind.
Und auch die Mutter von dem Kind muss sagen:
Das ist der Vater von meinem Kind.

Rufen Sie beim Standes-Amt Aschaffenburg an.
Dann sagen wir Ihnen:
So beantragen Sie die Vaterschafts-Anerkennung.
Und diese Dinge brauchen Sie für die Vaterschafts-Anerkennung.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 14 09

Vaterschafts-Anerkennung, Fall 2

Sie haben ein Kind?
Und Sie sind mit dem anderen Eltern-Teil von Ihrem Kind nicht verheiratet?
Dann müssen Sie eine Vaterschafts-Anerkennung beantragen.
Das heißt:
Der Vater von dem Kind muss zum Jugend-Amt gehen.
Und der Vater von dem Kind muss sagen:
Ich bin der Vater von dem Kind.
Und auch die Mutter von dem Kind muss sagen:
Das ist der Vater von meinem Kind.

Rufen Sie beim Jugend-Amt Aschaffenburg an.
Dann sagen wir Ihnen:
So beantragen Sie die Vaterschafts-Anerkennung.
Und diese Dinge brauchen Sie für die Vaterschafts-Anerkennung.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 13 32 oder 0 60 21 - 330 13 24.

Sorge-Rechts-Erklärung

Der Vater von dem Kind soll einen Teil von dem Sorge-Recht bekommen?
Das heißt:
Auch der Vater darf bei wichtigen Entscheidungen für das Kind mit-entscheiden.
Und auch der Vater muss sich um das Kind kümmern.
Dann müssen Sie eine Sorge-Rechts-Erklärung abgeben.

Eine Sorge-Rechts-Erklärung ist ein Dokument.
Mit der Sorge-Rechts-Erklärung bestätigen Sie:
Diese Personen haben das Sorge-Recht für das Kind.
Die Sorge-Rechts-Erklärung müssen Sie beim Jugend-Amt abgeben.
Dafür müssen Sie einen Termin mit dem Jugend-Amt machen.
Den Termin können Sie am Telefon machen.
Die Telefon-Nummer vom Jugend-Amt ist:
0 60 21 – 330 13 24

Die Öffnungs-Zeiten vom Jugend-Amt sind:
Montag bis Donnerstag:
8 Uhr bis 16 Uhr.
Freitags:
8 Uhr bis 13 Uhr.

Oder Sie können dem Jugend-Amt eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
jugendamt@aschaffenburg.de