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Standes-Amt

Ein Familien-Mitglied von Ihnen ist gestorben?
Das ist sicher eine schwere Zeit für Sie.
Und Sie müssen jetzt viele Dinge regeln.
Wir möchten Ihnen zeigen:
Auf diese Dinge müssen Sie bei einem Sterbe-Fall achten.
Sie haben mit der verstorbenen Person zusammen in einer Wohnung gelebt?
Oder die Person ist in Ihrer Wohnung gestorben?
Oder Sie waren beim Tod von der Person dabei?
Dann müssen Sie den Sterbe-Fall beim Standes-Amt melden.
Dazu müssen Sie in Zimmer 104 gehen.
Die Mitarbeiter vom Standesamt sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr für Sie da.
Sie müssen den Sterbe-Fall spätestens am 3. Werk-Tag nach dem Tod melden.

Die Person ist in einem Kranken-Haus gestorben?
Oder in einem Pflege-Heim?
Dann muss das Kranken-Haus den Sterbe-Fall melden.
Oder das Pflege-Heim.

Sie sollten auch einen Bestatter beauftragen.
Ein Bestatter kümmert sich zum Beispiel um die Beerdigung.
Der Bestatter bringt dann die nötigen Unterlagen ins Standes-Amt.