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Allgemeine Informationen und Hinweise zum Bewohnerparken

Was ist das Ziel des Bewohnerparkens ?
Ziel der Stadt Aschaffenburg ist es, den Verkehr in den Wohngebieten zu beruhigen und verträglicher zu gestalten sowie das Parken in der Innenstadt für die Bewohner zu vereinfachen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Aschaffenburg mehrere Bewohnerparkgebiete eingeführt.

Wo gilt der Bewohnerparkausweis ?
Der Bewohnerparkausweis gilt für alle Parkplätze im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, die mit dem Zeichen 314 StVO (Parkplatz) und dem Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis“ gekennzeichnet sind.

Hinweise:

  1. Der Bewohnerparkausweis ist gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
  2. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht für Wohnmobile und LKW mit einer Gesamtlänge von über 6m.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes.
  4. Der Verlust sowie eine Änderung des amtlichen Kennzeichens, der Anschrift oder anderer, für die Erteilung der Genehmigung maßgeblicher Umstände, sind dem Bürgerservicebüro unverzüglich mitzuteilen.
  5. Die Gebühr bei Neuausstellung durch Verlust oder bei Änderung von Bewohnerparkgebiet und/oder Kennzeichen beträgt 10 €.
  6. Manipulationen an Bewohnerparkausweisen gelten als Urkundenfälschung und können strafrechtlich verfolgt werden.
  7. Bei Inanspruchnahme des Bewohnerparkausweises ist darauf zu achten, dass der übrige Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für Hilfs- und Rettungskräfte oder ähnliche Fahrzeuge.
  8. Durch den Parkausweis bleiben die übrigen verkehrsrechtlichen Pflichten unberührt.
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