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Inhalt

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt?

Einen Bewohnerparkausweis erhalten nur Bewohner, die

  • im Geltungsbereich der Sonderparkregelung wohnen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind,
  • ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd nutzen.

Eine Ausstellung für Bürger*innen, die in einem Parkgebiet berufsstätig sind oder andere Erledigungen zu tätigen haben, ist nicht möglich.


Welche Unterlagen werden für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises benötigt ?

Für die Erstausstellung eines Bewohnerparkausweises sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Nutzungserklärung (falls das Fahrzeug nicht auf den Bewohner selbst zugelassen ist)

Bei einer Verlängerung eines Bewohnerparkausweises ist der alte Bewohnerparkausweis vorzulegen, sofern dieser noch länger als 14 Tage gültig ist.

Merkblätter zum Bewohnerparken finden Sie unter dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet.