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Inhalt

Beglaubigungen

Beglaubigung von Originalen
Das Bürgerbüro beglaubigt auf Ihren Wunsch Kopien oder Abschriften, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift von einer deutschen Behörde benötigt wird. Um eine Beglaubigung vornehmen zu können, müssen die Originale vorgelegt werden. Ausländische Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn eine Übersetzung mit dem Originaldokument verbunden ist.

Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann von Ihnen selbst mitgebracht werden oder wird von uns erstellt (bei größerer Anzahl von Dokumenten). Das Dokument muss jeweils vollständig kopiert werden.

Bei mehr als 5 Dokumenten, die zu beglaubigen sind, behalten wir es uns in Einzelfällen aus Zeitgründen vor, diese zur Bearbeitung einzubehalten.

Gebühr
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der Beglaubigung.

Ausnahmen
Kopien oder Abschriften in Angelegenheiten der Sozialversicherung (vor allem in Rentenangelegenheiten) werden vom Versicherungsamt kostenfrei beglaubigt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Amt für soziale Leistungen, Versicherungsamt, im Rathaus.


Hinweis
Eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde) darf grundsätzlich nur das Standesamt ausstellen, das das betreffende Personenstandsregister führt. Eine Beglaubigung von deutschen Personenstandsurkunden erfolgt im Bürgerbüro nicht. Bitte wenden Sie sich daher an das jeweilige registerführende Standesamt, z.B. bei einer Geburt oder Eheschließung in Aschaffenburg an das Standesamt Aschaffenburg.


Beglaubigung von Unterschriften
Das Bürgerbüro beglaubigt auf Ihren Wunsch auch Unterschriften, soweit diese zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Hierzu ist es notwendig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Unterschrift muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass Unterschriftsbeglaubigungen in privatrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Grundstücks- oder Erbschaftsangelegenheiten, nur von einem Notar vorgenommen werden dürfen !

Gebühr
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro je Unterschrift.


Unterschriftsbeglaubigung für Auslandsreisen von Minderjährigen

Von einigen Ländern werden bei der Einreise Bestätigungen der Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern verlangt, dass ihre minderjährigen Kinder ohne sie mit anderen volljährigen Personen verreisen dürfen. Die Unterschriften der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter auf einer solchen Bestätigung darf nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden, da diese Bestätigung in der Regel keinen deutschen, sondern ausländischen Stellen vorgelegt wird. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in diesen Fällen nur von einem Notar vorgenommen werden.

Übersicht zugelassener Notare und weitere Informationen