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Inhalt

Führungszeugnis

Voraussetzungen
Das Führungszeugnis wird auf Antrag vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt. Sie können den Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg stellen, soweit Sie in Aschaffenburg gemeldet sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden, eine Vertretung ist nicht möglich!

Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann das Führungszeugnis selbst beantragen. Bis zum 18. Geburtstag können auch die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen.


Es ist auch eine Online-Beantragung des Führungszeugnisses möglich. Die Beantragung kann über das Bürgerservice-Portal vorgenommen werden.


Arten von Führungszeugnissen
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde
    (bitte unbedingt Anschrift der Behörde und Verwendungszweck oder Geschäftszeichen angeben.)

Erweitertes Führungszeugnis
Am 01.05.2010 wurde ein sog. "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt. Dieses wird auf Antrag für Personen ausgestellt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen kommen. Bei der Antragstellung muss eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorgelegt werden, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. Hintergrund ist hier der Datenschutz. Nicht jede Stelle ist berechtigt, ein erweitertes Führungszeugnis zu fordern.


Gebühr

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.


Neues Layout des Führungszeugnisses

Ab dem 18.02.2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Das weiße Adressfeld wurde deutlich vergrößert, die Daten zur Person stehen einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnung der Personendaten werden künftig mehrsprachig (deutsch, englisch und französisch) aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragungen, wird auch diese Information dreisprachig angegeben.

Weitere Informationen und Online-Beantragung