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Inhalt

Wehrerfassung (freiwilliger Wehrdienst)

Allgemeines
Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln die Meldebehörden jeweils jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

  • Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Der Zivildienst wurde durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt.

Widerspruchsrecht
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aschaffenburg beim Bürgerservicebüro eingelegt werden.

Auskünfte zum freiwilligen Wehrdienst
Informationen zum freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie

  • bei der Wehrverwaltung des Bundes
  • beim Kreiswehrersatzamt Würzburg, Mergentheimer Straße 184, 97084 Würzburg, Tel.: 0931 / 9707-0, Telefax: 0931 / 9707-1115
Weitere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst