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Inhalt

Hundesteuer (An-, Ab-, Ummeldung)

  • Meldepflichten

In Aschaffenburg gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.

Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich an- bzw. abzumelden.

Änderungen der Anschrift oder des Namens bitten wir ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

  • Steuersatz

Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg einheitlich für jeden gehaltenen Hund jährlich 40,00 Euro.

  • Ansprechpartner

Sie können Ihren Hund bei folgender Stelle an-, ab- oder ummelden:

- Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, im Rathaus

Formulare für die An- und Abmeldung finden Sie in den unten aufgeführten "LINKS" oder können direkt an der Information im Rathaus ausgehändigt werden. Für die Ummeldung (bei Adress- oder Namensänderung) genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Ansprechpartner.

Adresse

    Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Stadtkämmerei
    Grundsteuer; Hundesteuer
    Zimmer 420
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1417
    Telefax:
    +49 6021 330 - 464