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Inhalt

Auskunftssperre, Übermittlungssperre

Sie wünschen eine Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre für Ihre Daten?

Sie können folgende Übermittlungssperre(n) beantragen:

  • Datenübermittlung an politische Parteien
  • Alters-/Ehejubiläen
  • Datenübermittlung an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an Religionsgesellschaften
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist für jede Person ein eigener Antrag zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie hier. Die Beantragung ist gebührenfrei. Sie können Ihren Antrag auch online über das Bürgerservice-Portal stellen.


Auskunftssperre wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen

Eine solche Auskunftssperre kann erst erteilt werden, wenn eine stichhaltige Gefährdung für Leib und Leben besteht. Diese ist mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.

Das Antragsformular und Hinweise finden Sie hier.