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Einfache und erweiterte Meldeauskunft

Sie wünschen eine einfache oder erweiterte Meldeauskunft ?

Einfache Meldeauskunft

Jede Person, die in Aschaffenburg gemeldet ist, hat das Recht kostenlos eine schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie selbst im Melderegister gespeichert sind.

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt das Bürgerbüro auch Dritten in bestimmtem Umfang Auskünfte. Die Auskunft beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Auskünfte über Telefon oder E-Mail dürfen aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen leider nicht erteilt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit über das Internet eine elektronische Meldeauskunft einzuholen (siehe unten: "Bürgerauskunft").


Erweiterte Meldeauskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft macht, erhält vom Bürgerbüro eine erweitere Meldeauskunft, die zusätzlich einzelne der folgende Daten umfassen kann:

  • Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Familienname, Vorname(n) und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und –ort, bei Versterben im Ausland auch den Staat

Das rechtliche oder berechtigte Interesse ist durch Nachweise zu belegen. Die Auskunft ist auf den hierfür notwendigen Umfang begrenzt.


Gebühren

Die Gebühren betragen

  • für einfache Meldeauskünfte 10,00 Euro je Fall
  • für erweiterte Meldeauskünfte 12,00 Euro je Fall
  • für elektronische Meldeauskünfte 9,52 Euro je Fall (= 8,00 Euro, zzgl. MWSt.)

Die Gebühr wird bei Erteilung der Meldeauskunft fällig. Zusammen mit der Auskunft erhalten Sie eine entsprechende Rechnung, die dann überwiesen werden kann.

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