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Inhalt

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit außer Betrieb setzen, wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchten. Die bisherige Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und endgültigen Außerbetriebsetzung ist entfallen.

Die Abmeldung des Fahrzeugs ist online möglich, wenn für das Fahrzeug Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes vorhanden sind und sich auch auf den Kennzeichen Siegel mit Sicherheitscodes befinden.

Weitere Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung finden Sie hier.


Entfernen von Siegeln auf den Kennzeichen

Siegel auf den Kennzeichen sind erst nach Aufforderung durch den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle zu entfernen. Die Siegel dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden!

Das eigenmächtige Entfernen der Siegel hat grundsätzlich die Abgabe einer kostenpflichtigen Versicherung an Eides statt, eine Kennzeichensperre und Umkennzeichnung zur Folge!

Reservierungen nach einer Außerbetriebsetzung und die Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug sind dann nicht möglich.


Notwendige Unterlagen

Bitte legen Sie uns folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Verwertungsnachweis (wenn das Fahrzeug einer Verwertung zugeführt wird)

Gebühr:

Die Gebühr für die Online-Außerbetriebsetzung beträgt 2,70 €.
Die Außerbetriebsetzung im Bürgerbüro beträgt generell 16,80 €.