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Inhalt

Eheschließung im Ausland

Allgemeine Informationen

Sie können selbst wählen in welchem Land Sie heiraten möchten.

Welche Unterlagen Sie brauchen, um im Ausland zu heiraten ist sehr unterschiedlich. Informationen für Ihren konkreten Fall gibt Ihnen die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland.
 

In der Regel brauchen Sie aber zumindest ein Ehefähigkeitszeugnis, um als Deutsche im Ausland zu heiraten.

Ehefähigkeitszeugnis für die Ehe im Ausland
  • Merkblatt: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (PDF | 514 KB)
    In der Regel brauchen Sie für Ihre Heirat im Ausland wie bereits erwähnt ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis.
    Das Dokument bescheinigt, dass Sie als Paar heiraten dürfen. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie bereits verheiratet oder direkte Verwandte sind. Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

    Wenn Sie Ihren Aufenthalt, Haupt- oder Nebenwohnsitz in Aschaffenburg haben, können wir das Ehefähigkeitszeugnis für Sie ausstellen.
    Dafür benötigen wir die Unterlagen, die wir im Merkblatt zusammengestellt haben.
    Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der möglichen Fälle nicht jeder Einzelfall in einem Merkblatt beschrieben werden kann.

    Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, melden Sie sich bitte gerne telefonisch bei der Eheschließungsabteilung des Standesamts Aschaffenburg, Tel.: 06021/330 -1413 und -1410.
Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe
  • Anerkennung Eheschließung im Ausland (PDF | 23 KB)
    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann Ihre Ehe in Deutschland in der Regel anerkannt werden, wenn die Heirat entweder
    - den formalen Bedingungen der Heimatländer beider Partner
       oder
    - des Ortes der Heirat entspricht

    Überbeglaubigung
    Ob die Formvorschriften des jeweiligen Landes eingehalten wurden, bestätigen in der Regel sogenannte Überbeglaubigungen.
    Dabei gibt es zwei verschiedene Arten von Überbeglaubigungen: Die Legalisation und die Apostille.
    Im unten angehängten Merkblatt erfahren Sie, welche Art der Überbeglaubigung Sie benötigen.
    Legalisationen erhalten Sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land. Eine Liste des Auswärtigen Amtes über die deutschen Auslandsvertretungen befindet sich auch unten zu Ihrer Kenntnis.
    Die Apostille wird durch die zuständige inländische Behörde ohne Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung ausgestellt. Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie am besten bei der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erfragen.


    Inhaltliche Prüfung
    Manchmal reicht eine Überbeglaubigung Ihrer Heiratsdokumente nicht aus.
    Es gibt Staaten, deren Urkundenwesen als so unsicher gilt, dass deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr bestätigen können, ob ein Dokument tatsächlich echt ist.
    Ob das in Ihrem Fall zutrifft, ist davon abhängig, in welchem Staat Sie geheiratet haben. Welche Staaten das betrifft, erfahren Sie ebenfalls im Merkblatt.


    Befreiung von jeder Überbeglaubigung
    Falls Sie in bestimmten Ländern geheiratet haben, sind Ihre Urkunden von jeder Form der Überbeglaubigung befreit. Die Liste der betroffenen Länder finden Sie auch unten im Merkblatt.

    Sobald Sie Ihre Eheurkunden mit der richtigen Form der Beglaubigung erhalten haben, können Sie einen Termin im Bürgerservicebüro vereinbaren.
    In den allermeisten Fällen kann Ihre Eheschließung hier eingetragen werden und Sie gelten auch in Deutschland offiziell als verheiratet.
    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Urkunden vom Standesamt auf Ihre Echtheit geprüft werden müssen.
    Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie von uns weitere Infos.
    Erste Anlaufstelle für die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bleibt aber weiterhin das Bürgerservicebüro.
  • Liste der dt. Auslandsvertretungen
FAQs
  • Kontaktdaten des Standesamts (Eheschließungsabteilung)
    Brauche ich für die Heirat im Ausland immer ein Ehefähigkeitszeugnis?

    Welche Unterlagen Sie brauchen, um im Ausland zu heiraten ist sehr unterschiedlich.
    Informationen für Ihren konkreten Fall gibt Ihnen die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland.
    In der Regel brauchen Sie aber zumindest ein Ehefähigkeitszeugnis, um als Deutsche im Ausland zu heiraten.

    Wer ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig?

    Die Behörde, in der Sie Ihren Aufenthalt-, Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
    Wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben, ist es die Behörde, bei der Sie Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.

    Wie lange ist ein Ehefähigkeitszeugnis gültig?

    Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

    An welche Stelle muss ich mich wenden, wenn ich meine im Ausland geschlossene Ehe, z.B. aus steuerrechtlichen Gründen, anerkennen lassen will?

    Um Ihre im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservicebüro.
    Bringen Sie Ihre originale Heiratsurkunde, ggf. mit Übersetzung und der jeweils passenden Form der Überbeglaubigung mit.