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Geburt

Liebe Eltern, haben Sie ein neugeborenes Kind, melden Sie sich für die Anmeldung der Geburt bitte unter folgenden Telefonnummern:

06021/330-1409 oder -1490.

Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung neugeborener Kinder auf dem Postweg.

Bitte beachten Sie, wenn Sie Geburtsurkunden von bereits beurkundeten Geburten beantragen möchten, dass Sie dies über die Internetseite der Stadt Aschaffenburg unter „Bürgerservicportal – Online Service“ vornehmen und keine Internetseiten von fremden Drittanbietern auswählen.

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Anmeldung von neugeborenen Kindern

Sie werden Vater oder Mutter? Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie!

Das Standesamt Aschaffenburg ist für die Beurkundung aller in Aschaffenburg geborenen Kinder, unabhängig vom Wohnort der Eltern, zuständig.

Die Geburt des Kindes sollten Sie innerhalb einer Woche bei uns anmelden. Bitte nehmen Sie hierfür telefonisch mit uns Verbindung auf.

Bitte beachten Sie folgenden wesentlichen Grundsätze:

  • das Standesamt benötigt immer Originalunterlagen bzw. beglaubigte Kopien.
  • bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung in die deutsche Sprache, angefertigt von einem Übersetzer in Deutschland, vorzulegen.
  • Über die Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation auf ausländischen Urkunden berät Sie das Standesamt gern.
  • Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher mitzubringen.

Geburt des Kindes im Ausland

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, so kann diese Geburt auf Antrag in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet werden.

Den Antrag auf Nachbeurkundung können die Eltern des Kindes, das Kind selbst, der Ehegatte des Kindes oder die Kinder des Kindes stellen.

Namensführung des Kindes

Die Namensführung des Kindes ist vor allem von der Staatsangehörigkeit der Eltern abhängig. Das Kind verheirateter Eltern erhält hierbei in der Regel den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen oder haben sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, so sind u. U. noch Erklärungen zur Namensführung des Kindes beim Standesamt abzugeben. Zu den Möglichkeiten der Namensgebung geben wir gern weitere Auskünfte.

Gebühren

Neben der einmaligen, gebührenfreien Ausstellung der zweckbestimmten Geburtsurkunden für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld erhalten Sie entsprechend Ihrem Wunsch gebührenpflichtige Geburtsurkunden zur freien Verwendung im Stammbuchformat, in Din A4-Format oder mehrsprachig (international). Die Gebühr für eine Urkunde beträgt zurzeit 12,- €.

Zu den Kosten für Geburtsurkunden kommen eventuell auch Gebühren für Namenserklärungen hinzu. Die Gebühr für eine Namenserklärung beträgt 30,00 €.

Sie erreichen die zuständigen Sachbearbeiter unter  06021 / 330 - 1409, -1490 oder 1412. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache einen Termin.