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Sterbefall

Der Tod eines Angehörigen macht betroffen, löst Ängste aus, es entsteht Unsicherheit. Es tauchen viele Fragen auf.

In dieser extremen Situation ist Ihr erster Ansprechpartner der Bestatter Ihres Vertrauens. Er kann für Sie alle Formalitäten im Umgang mit Behörden regeln und sich um die Beschaffung der Sterbeurkunden kümmern.

Eine Aufstellung der Unterlagen, die für die Beurkundung eines Sterbefalles erforderlich sind, finden Sie unter dem u. a. Link „Notwendige Unterlagen für die Beurkundung“.

 

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Sterbeabteilung des Standesamtes Aschaffenburg unter den Durchwahlen 06021/330-1384 und 06021/330-1411.

Tod im Ausland

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben und in Aschaffenburg zuletzt wohnhaft gewesen, so kann dieser Sterbefall auf Antrag in dem Aschaffenburger Sterberegister beurkundet werden.

Den Antrag auf Nachbeurkundung können die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen stellen.

Sie erreichen den zuständigen Sachbearbeiter unter 06021 / 330 - 1411.